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Bundesamt für VerfassungsschutzDas Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nach Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung regelmäßig Daten an die National Security Agency (NSA) und andere US-Geheimdienste geliefert. Im Gegenzug hat der deutsche Inlandsgeheimdienst Informationen und Spionagesoftware aus den Vereinigten Staaten erhalten. Das geht aus einem geheim eingestuften Papier der Bundesregierunghervor, das dem NDR und der Süddeutschen Zeitung exklusiv vorliegt. Demnach soll es zudem regelmäßige Treffen zwischen Vertretern der NSA und dem Bundesamt geben. So trifft sich ein NSA-Mitarbeiter wöchentlich mit deutschen Geheimdienstlern in der "BfV-Liegenschaft Treptow", um aktuelle Informationen aus der Islamismus-Abteilung des Verfassungsschutzes auszutauschen. Die Gespräche und Treffen seien dem Parlamentarischen Kontrollgremium bekannt, teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz auf Anfrage mit. Aus dem gleichen Grund trafen sich auch Auswerter beider Dienste in der NSA-Kaserne "Dagger-Complex" in Darmstadt. Darüber hinaus fänden Dienstreisen von BfV-Mitarbeitern in die USA statt, um sich dort mit NSA-Kollegen zu treffen. In den vergangenen vier Jahren sei daraus eine Partnerschaft mit gegenseitigem Nutzen erwachsen.

Laut des Dokuments aus dem Bundesinnenministerium hat der Verfassungsschutz allein im vergangenen Jahr 864 Datensätze an Nachrichtendienste in den USA geliefert. Darüber hinaus übermittelte das BfV "regelmäßig bewertete Sachverhaltsdarstellungen" an seine amerikanischen Partner. An britische Geheimdienste wurden 657 "Datenübermittlungen" im Jahr 2012 gezählt.


Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nur auf deutschem Boden spionieren. Es liegt also nahe, dass der Inlandsgeheimdienst Informationen von abgehörten und überwachten Menschen in Deutschland an amerikanische und britische Dienste weitergibt. Um welche Personengruppen es sich handelt, wird in dem Papier nicht näher beschrieben. Das Amt verweist in seiner Antwort an den NDR darauf, dass es keine Auftragsarbeiten für ausländische Dienste ausführe, sondern Daten nur im Rahmen des gesetzlichen Auftrags erhebe.

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(ots)