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RumänienDas Urteil des rumänischen Verfassungsgerichts, das die Tötung von Straßenhunden in Tierheimen nach 14 Tagen für verfassungskonform erklärt, hat bei der Tierschutzorganisation TASSO e. V. großes Entsetzen ausgelöst. "Die Entscheidung des Gerichtes schockiert uns", äußert sich Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO betroffen. "Innerhalb der Europäischen Union gibt es ethische Wertevorgaben im Umgang mit Tieren als fühlende Wesen, nach denen sich alle Mitgliedsstaaten zu richten haben." Die Tierschützer hatten gehofft, dass der Einspruch von 30 rumänischen Parlamentariern gegen das vom Parlament am 10. September 2013 beschlossene Gesetz eine Wende herbeiführt. Auch der EU-Gesundheitskommissar Dr. Tonio Borg hatte vor wenigen Tagen zur Streunerhunde-Problematik in Rumänien Stellung genommen. Die EU-Kommission habe diesbezüglich zwar keine rechtliche Zuständigkeit, sie könne und werde jedoch ihre Mitgliedstaaten dazu ermahnen, die einschlägigen internationalen Abkommen zu befolgen. Insbesondere die Richtlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) müssten befolgt werden. In deren Gesundheitskodex für Landtiere gilt Euthanasie (im Sinne von Tötung auch gesunder Hunde) als eine Methode, die nur dann angewendet werden soll, wenn andere Methoden keine Wirkung zeigen.

Noch in der vergangenen Woche hatte TASSO eine Petition mit 67.000 Unterschriften gegen den Hunde-Massenmord ans rumänische Verfassungsgericht schickt und sich erneut für eine Fortsetzung der Kastrationsprogramme als einzige nachhaltige, tierschutzgerechte und ethisch vertretbare Maßnahme stark gemacht.

TASSO wird sich trotz der Gerichtsentscheidung auch weiterhin intensiv für die rumänischen Hunde einsetzen", bekräftigt McCreight: "Wir werden gemeinsam mit unseren Tierschutz-Partnern versuchen, alle Mittel auszuschöpfen, damit es nicht zu einem staatlich legitimierten Massentöten von wehrlosen Straßenhunden kommt."

(wts)