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In der Forschung gibt es zahlreiche starke Belege für starke ethnische
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Doch die meisten Studien beziehen
sich auf die traditionelle Wohnungssuche und klammern damit
Wohngemeinschaften aus. Hier setzt die in der aktuellen Ausgabe des
Informationsdienst Soziale Indikatoren (ISI 64) zu lesende Studie von
Jascha Dräger (GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften) an: Er
untersucht die Rückmeldungen auf Wohnungsanfragen von fiktiven Bewerbern
mit deutsch und türkisch klingenden Namen auf dem bekannten Portal wg-
gesucht.de, insbesondere hinsichtlich statistischer Diskriminierung.

Ethnische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wird häufig auf
statistische Diskriminierung zurückgeführt. Man nimmt an, dass
Vermieterinnen und Vermieter Informationslücken über die Bewerberinnen und
Bewerber mit Annahmen über systematische ethnische Unterschiede zwischen
Gruppen füllen, zum Beispiel hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit bei
Mietzahlungen oder dem Umgang mit Haus oder Wohnung. Jascha Dräger geht
davon aus, dass sich statistische Diskriminierung bei Wohngemeinschaften
anders verhält als in anderen Wohnungsmärkten, da in Wohngemeinschaften
neben den finanziellen Faktoren auch soziale Faktoren eine entscheidende
Rolle spielen. Somit kann erwartet werden, dass Wohngemeinschaften
diskriminieren, weil sie unvollständige Informationen über des Verhalten
der Bewerberinnen und Bewerben im täglichen Zusammenleben haben und auch
diesbezüglich systematische Unterschiede nach ethnischer Herkunft
erwarten.

Für seine Korrespondenzstudie kreierte der Autor fiktive Bewerberaccounts,
deren Namen sie als deutscher (Dominik Binder, Nico Heller) oder
türkischer Herkunft (Murat Arslan, Mustafa Ceylan) kennzeichnen sollten.
In den versendeten Anfragen gab er entweder keine spezifischen
Informationen über die Bewerber an oder fügte Angaben zu finanzielle oder
soziale Eigenschaften der Bewerber  hinzu. Insgesamt wurden 414
Bewerbungen auf 208 Anzeigen verschickt, die zwischen dem 16. März und 25.
April 2018 für Mannheim auf wg-gesucht.de hochgeladen wurden.

Die Ergebnisse liefern klare Belege für eine ethnische Diskriminierung.
Während die Bewerber mit deutsch klingenden Namen eine Antwort auf 69%
ihrer Anfragen erhielten und in 47% der Fälle eingeladen wurden, erhielten
die als türkisch klingenden Bewerber nur auf 45% ihrer Bewerbungen eine
Antwort und wurden nur in 26% zu einer Besichtigung eingeladen. In beiden
Fällen erhielten Bewerber, die Angaben über einen gut bezahlten Job,
Hobbies oder soziale Eigenschaften machten, mehr Antworten und
Einladungen. Dieser positive Effekt zusätzlicher Informationen ist bei den
türkischen Bewerbern stärker ausgeprägt, sodass sich die Differenz der
Einladungsrate zwischen deutschen und türkischen Bewerbern – sprich der
Grad der Diskriminierung – durch das Hinzufügen von sozialen Informationen
um 11 Prozentpunkte verringert, durch die Angabe eines gut bezahlten Jobs
sogar um 20 Prozentpunkte.

Darüber hinaus deuten die aufgrund der geringen Anzahl der Beobachtungen
nur vorläufigen Ergebnisse darauf hin, dass für die (statistische)
Diskriminierung von Bedeutung ist, ob die Kontaktperson und der Bewerber
zusammenleben werden. So reduziert sich bei Mietern, die in der
Wohngemeinschaft wohnen bleiben, die Diskriminierung am stärksten durch
Informationen zur sozialen Eigenschaften. Mieter und Mieterinnen, die
ausziehen und einen Nachfolger suchen, reagieren hingegen eher auf das
finanzielle Signal. Wenn der Vermieter das Zimmer ausgeschrieben hat,
zeigt sich sogar keine Diskriminierung mehr, wenn türkische Bewerber
spezifische Informationen geben.

Zur aktuellen Ausgabe (ISI 64):
https://www.gesis.org/fileadmin/upload/forschung/publikationen/zeitschriften/isi/ISI-64.pdf