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BfR begrüßt Erfolg für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und weist
zum Weltnichtrauchertag auf die Gesundheitsgefahren durch Tabak hin

Menthol überdeckt den Tabakgeschmack und fördert so den Einstieg in das
Rauchen. Für Jugendliche, die sich häufig noch in der Einstiegs- oder
Gewöhnungsphase befinden, ist ein besonders hohes Gefährdungspotential
durch Mentholzigaretten belegt. Daher dürfen in der EU seit dem 20. Mai
2020 keine Mentholzigaretten mehr verkauft werden. In Deutschland ist
darüber hinaus seit dem 20. Mai jede Verwendung von Menthol als
Zusatzstoff in Zigaretten und Rauchtabak verboten. Menthol löst ein
Kälteempfinden aus, wodurch Tabakrauch, der kratzig und hustenreizend ist,
leichter eingeatmet werden kann. Das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) hatte bereits im Jahr 2015 in seiner gesundheitlichen
Risikobewertung zu Zusatzstoffen für Tabakerzeugnissen und elektronischen
Zigaretten auf diesen Zusammenhang hingewiesen. In der Stellungnahme hat
das BfR die Gesundheitsgefahren von Tabakzusatzstoffen, die zur
Unterdrückung von körpereigenen Warnreizen führen können, sowie ihre
Auswirkungen auf das Suchpotential bewertet. „Das Aus für Menthol in
Rauchtabak ist ein Erfolg unserer wissenschaftlichen Arbeit, die dem
Gesetzgeber als Grundlage für wissenschaftsbasierte, politische
Entscheidungen dienen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas
Hensel.

Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai 2020 weist das BfR auf die
Gefahren des Zigarettenrauchens hin. Das BfR bewertet unter anderen die
gesundheitlichen Risiken von Zusatzstoffen in Tabak. Der Zigarettenkonsum
stellt ein großes Problem für den gesundheitlichen Verbraucherschutz dar.
Neben Erkrankungen wie Lungen-, Kehlkopf- oder Blasenkrebs erhöht der
Zigarettenkonsum auch das Erkrankungsrisiko für Herzinfarkt,
Schlaganfälle, Gefäßerkrankungen (Raucherbein) und chronisch-obstruktive
Lungenkrankheit. Die gesundheitliche Bewertung von Tabakerzeugnissen,
Wasserpfeifen und E-Zigaretten gehört zu den Kernaufgaben des BfR.

Einen aktuellen Erfolg der wissenschaftlichen Bewertungsarbeiten des BfR
stellt das Mentholverbot in Zigaretten und allen Rauchtabakprodukten wie
Zigarillos oder Wasserpfeifentabak dar, das am 20. Mai 2020 in Kraft trat.
Menthol aktiviert bestimmte Rezeptoren (TRPM8) und löst damit ein
Kälteempfinden aus. Dies erleichtert die Inhalation von Aerosolen wie z.B.
Zigarettenrauch. Damit werden der Einstieg in den Zigarettenkonsum
erleichtert und die warnenden Körpersymptome des Zigarettenrauches wie
Halskratzen und Husten, die u. a. auf dem Gehalt an Aldehyden (z. B.
Formaldehyd und Acrolein) und Reizgasen wie Ammoniak beruhen, unterdrückt.
In einer Forschungsarbeit wies das BfR nach, dass bereits sehr geringe
Mentholgehalte ausreichen, um die sensorischen TRPM8-Rezeptoren zu
aktivieren. Diese Gehalte liegen unterhalb der Werte, die zu einem
charakteristischen Aroma führen.

Die Erleichterung der Inhalation wurde in der Tabakproduktrichtlinie der
EU (2014/40/EU) im Jahr 2014 als einer der Gründe genannt, warum
Zusatzstoffe im Tabak verboten werden können. Ziel der Richtlinie ist es,
insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen
abzuhalten und die Attraktivität der Erzeugnisse für diese Altersgruppe zu
reduzieren. Das BfR hat in der Vorbereitung der nationalen Gesetzgebung
die Bundesregierung wissenschaftlich beraten. Im Jahr 2016 wurde die
Tabakproduktrichtlinie der EU durch das Tabakerzeugnisgesetz und die
Tabakerzeugnisverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Übergangsfrist
für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen endete am 19. Mai
2020.

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema

Gesundheitliche Bewertung von Zusatzstoffen für Tabakerzeugnisse und
elektronische Zigaretten
<https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-
zusatzstoffen-fuer-tabakerzeugnisse-und-elektronische-zigaretten.pdf>

Activation of the cold-receptor TRPM8 by low levels of menthol in tobacco
products
<https://www.bfr.bund.de/en/activation_of_the_cold_receptor_trpm8_by_low_levels_of_menthol_in_tobacco_products-200543.html>

Gesundheitliche Bewertungen des BfR von Tabakerzeugnissen
<https://www.bfr.bund.de/de/gesundheitliche_bewertung_von_tabakerzeugnissen-54513.html>

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.