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Die angedachte Reform des Abstammungsrechts verstößt elementar gegen die Kinderrechte – die die Ministerin eigentlich stärken will. Ärger mit den Vereinten Nationen ist damit vorprogrammiert. Auch die weiteren Reformvorschläge im Familienrecht bleiben weit hinter den Erwartungen und Erfordernissen zurück.


Reformen im Familienrecht sind lange überfällig. Nun hat Bundesjustizministerin Lambrecht in einem Interview mit der KNA [1] die Eckpunkte von Reformen durchblicken lassen. Ein besonderes Augenmerk richtete sie dabei auf die Verwirklichung der Kinderrechte. Dass Sie diese mit den angedachten Reformen im Abstammungsrecht, welche die Mit-Mutterschaft lesbischer Paare regeln soll, grob verletzt und sich im klaren Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention befindet, scheint die Ministerin nicht erkennen zu wollen.

„Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht, mit beiden leiblichen Eltern – also Mutter und Vater – aufzuwachsen und von diesen erzogen zu werden“, erläutert Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. „Genau dies schließen die Überlegungen aus dem Justizministerium aber aus – Väter werden hier völlig ausgeschlossen und schwule Paare offen diskriminiert. Dass ein solcher Gesetzesentwurf im Jahr 2020 in Deutschland überhaupt möglich sein soll scheint kaum vorstellbar“. Kindern soll hier ein wesentlicher Teil ihrer Identität – ihr zweiter Elternteil – per Gesetz genommen werden. Dies sei unhaltbar.

Der Verein hatte auf die Missstände bereits Anfang 2019 [2] und erst jüngst in seinem Alternativbericht zur UN-Kinderrechtskonvention [3] aufmerksam gemacht.

Auch die weiteren Reformvorschläge zum Sorgerecht oder zur Doppelresidenz (Wechselmodell) sind wenig ambitioniert. Lambrecht sagte dazu im Interview: „Für die ganz große Familienrechtsreform reicht die Zeit tatsächlich nicht“. Ähnliche Aussagen gab es in jeder Legislatur seit über 30 Jahren – in der Folge ist Deutschland zum familienrechtlichen Entwicklungsland verkommen. Unter den aktuellen und voraussichtlich auch weiterhin andauernden rechtlichen Rahmenbedingungen leiden hunderttausende Kinder getrennter Eltern.

„Die jetzt angekündigten Vorschläge bilden bestenfalls den Minimalkonsens aus dem Koalitionsvertrag ab, nicht aber die Bedürfnisse von Eltern und Kindern. Die Politik verweigert sich in dem Bereich weiterhin hartnäckig echten Reformen. Das muss man mittlerweile als demokratische Arbeitsverweigerung von Volksvertretern sehen – die Rechnung zahlen die Eltern und vor allem die Kinder“ meint Witt. Es bräuchte einen echten „wumms“ im Familienrecht und nicht verfassungsrechtlich fragwürdige Minimal-Reformen.