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- Kritik an Ausnahme für Werbung in Supermärkten und Tankstellen
- Junge Menschen werden weiterhin Tabakwerbung ausgesetzt
- Besonders perfide Aktion von British American Tobacco

Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten DANK begrüßt den
heutigen Beschluss des Bundesrats, in Deutschland als letztem Land der
Europäischen Union Tabakwerbung auf Plakaten zu verbieten. „Das Problem
ist aber damit noch nicht gelöst“, sagt Katrin Schaller vom Deutschen
Krebsforschungszentrum. Denn die Werbung am „Verkaufsort“ bleibt weiterhin
erlaubt – also auch in Supermärkten, Schreibwarengeschäften oder
Tankstellen. „Tabakwerbung wird im öffentlichen Raum präsent bleiben“,
warnt Schaller, „für einen konsequenten Schutz der Bevölkerung braucht es
ein deutlich konsequenteres Verbot.“

Problematisch sind zudem die Schonfristen für Tabakerhitzer (bis 2023) und
E-Zigaretten (2024). Auch Promotion für diese Produkte wird weiterhin
möglich sein, also Aktionen, die auch junge Menschen gezielt zum
Tabakkonsum animieren. So zieht etwa British American Tobacco derzeit mit
einem Riesenrad durch die Republik, in dem nur (volljährige) Raucher
(kostenlos) mitfahren dürfen. Besonders perfide erscheint: In Berlin
platzierte der Konzern das Werbemittel in einem besonders armen Stadtteil,
in dem sich viele junge Menschen sonst eine solche Vergnügung selten
leisten können.

Dennoch ist eine solche Werbe-Aktion für Tabakprodukte auch in Zukunft
legal. „Es ist davon auszugehen, dass die Hersteller in den nicht
beschränkten Bereichen umso intensiver werben werden“, sagt Schaller. Um
das Risiko für einen Raucheinstieg von Jugendlichen weiter zu verringern
und Rauchern den Ausstieg zu erleichtern, braucht es daher ein umfassendes
Verbot für alle Formen der Tabakwerbung, auch am Verkaufsort und für
Promotion und Sponsoring.