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Nahrungsergänzungsmittel können eine COVID-19-Erkrankung weder verhindern
noch heilen. Dennoch versuchen einige Online-Anbieter in der aktuellen
Situation, die Unsicherheit in der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz
ihrer Produkte mit zweifelhaften oder gar illegalen Werbeversprechen zu
steigern. Im Rahmen des EU-weiten eCommerce-Aktionsplans suchen daher die
Behörden der Lebensmittelüberwachung nach unzulässigen Onlineangeboten von
Nahrungsergänzungsmitteln. Für Deutschland hat die im Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelte Internet-
Kontrollstelle der Bundesländer G@ZIELT bereits 60 derartige Angebote
identifiziert.

„Unter den Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine Wundermittel gegen
Corona“, erklärte Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zum Auftakt der
heutigen Pressekonferenz des BVL. „Es ist unerhört, wie manche Händler in
der aktuellen Pandemie versuchen, aus den Ängsten der Menschen Profit zu
schlagen. Die Behörden gehen entschieden dagegen vor.“

Grundsätzlich dienen Nahrungsergänzungsmittel der Ergänzung einer normalen
Ernährung. Rechtlich betrachtet sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel
und keine Arzneimittel. Dementsprechend ist jegliche Form von
Werbeaussagen, die eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten
versprechen, in der Europäischen Union verboten.

EU-weiter eCommerce-Aktionsplan

Mit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland wurden durch G@ZIELT
Recherchen zu Angeboten und zur Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln im
Zusammenhang mit COVID‑19 durchgeführt. Auch die großen Onlinemarktplätze
und sozialen Medien wurden auf die Problematik hingewiesen und dazu
aufgerufen, entsprechende Angebote eigenständig von ihren Plattformen zu
entfernen. Im Rahmen eines daraufhin von der Europäischen Kommission ins
Leben gerufenen koordinierten eCommerce-Aktionsplans werden seit April
entsprechende Recherchen auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten
durchgeführt.

Im Zuge der Kontrollaktion wurden bislang EU-weit 592 auffällige Webseiten
identifiziert. Für Deutschland hat G@ZIELT 60 Webseiten ausfindig gemacht.
Die deutschsprachigen Online-Angebote wurden zur Überprüfung an die
zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern bzw. in den EU-
Mitgliedstaaten weitergeleitet. Durch die dortigen Behörden wurden Vor-
Ort-Kontrollen durchgeführt und die Angebote geändert bzw. gelöscht.

Der eCommerce-Aktionsplan wird weiter fortgeführt. Die Europäische
Kommission veröffentlicht kontinuierlich eine aktualisierte
Zusammenfassung der Ergebnisse aller teilnehmenden Mitgliedstaaten im
Internet.

Tipps beim Onlinekauf von Nahrungsergänzungsmitteln

Unabhängig von Corona sollten Verbraucher beim Einkauf von
Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet bestimmte Dinge beachten:

Vorsicht bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen!
Vorsicht bei Empfehlungen in Diskussionsforen und Chatrooms! Die
„Erfahrungsberichte“ entpuppen sich häufig als getarnte Werbung.
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Ihnen unbekannten Zutaten.
Achten Sie auf Produktabbildungen. Gibt es deutsche Aufschriften, haben
die Verpackungen eine seriöse Aufmachung?
Kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht von Privatpersonen.
Diese und weitere Tipps hat das BVL in seinem Flyer „Fragen und Antworten
zu Nahrungsergänzungsmitteln – Was Verbraucher wissen sollten“
zusammengestellt.

Die Internet-Kontrollstelle G@ZIELT

Die amtliche Überwachung von Lebensmitteln ist eine behördliche Aufgabe
der Bundesländer. Um die Recherche nach gesundheitsgefährdenden
Lebensmitteln im Onlinehandel effizienter zu gestalten, wurde im Juli 2013
die von den Bundesländern finanzierte Zentralstelle G@ZIELT eingerichtet.
Die Zentralstelle hat ihren Sitz beim Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin und führt im Auftrag der
Bundesländer Internetrecherchen für die zuständigen
Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort durch.

G@ZIELT durchsucht das Internet schwerpunktmäßig nach:

Angeboten risikobehafteter Lebensmittel, die die Verbraucher eventuell
gesundheitlich schädigen oder täuschen können und
nicht registrierten Lebensmittelunternehmen
Die Ergebnisse der Recherchen werden an die zuständigen
Überwachungsbehörden der Bundesländer bzw. der anderen EU-Mitgliedstaaten
oder an Drittländer weitergegeben, damit diese im Rahmen ihrer
Zuständigkeit weitere erforderliche Maßnahmen ergreifen können, zum
Beispiel das betreffende Angebot im Internet löschen oder ändern zu
lassen, Bußgelder zu verhängen oder die Registrierungspflicht
durchzusetzen.

Weiterführende Informationen

FAQ des BVL zu Nahrungsergänzungsmitteln mit Corona-Bezug:
https://www.bvl.bund.de/faq_nem_corona
Ergebnisse des EU eCommerce-Aktionsplans:
https://ec.europa.eu/food/safety/official_controls/eu-co-ordinated-
control-plans/covid-19_en

BVL-Flyer „Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln“:
https://www.bvl.bund.de/flyer_nem