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Zum besseren Schutz der Risikogruppen stellt das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit Mitte Dezember 2020 kostenlose
FFP2-Masken für besonders vulnerable Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Berücksichtigt werden zunächst alle über 60-Jährigen sowie Menschen mit
Vorerkrankungen und Risikoschwangerschaften. Auch Menschen mit Diabetes
Typ 2, die häufig an Vor-, Begleit- und Folgeerkrankungen leiden,
profitieren davon. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt die
Maßnahme der Bundesregierung.

Zugleich bekräftigt sie erneut ihre im Dezember veröffentlichte
Stellungnahme, dass die Verteilung nicht auf einen Diabetestyp begrenzt
bleiben dürfe, sondern allen Diabetespatienten zugutekommen müsse.¹ Denn
auch Betroffene anderer Diabetestypen, wie dem Diabetes mellitus Typ 1,
fallen unter Umständen in den Risikobereich für einen schweren
COVID-19-Verlauf.
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Bisherige wissenschaftliche Daten weisen auf ein erhöhtes Risiko für einen
schweren oder sehr schweren COVID-19-Verlauf bei Adipositas, Diabetes
mellitus, Hypertonie sowie Gefäß-, Autoimmun- oder neurologischen und
chronischen Erkrankungen hin. „Ein großer Zusammenhang scheint auch
zwischen der Glykämielage und der Krankheitsschwere zu bestehen.
Diabetespatienten mit einem Langzeit-Blutzuckerwert (HbA1c-Wert) von über
8,1 Prozent haben häufiger Komplikationen oder einen schwereren Verlauf
als Patienten mit einem stabilen Stoffwechsel“, erklärt DDG Mediensprecher
Professor Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen. Ebenso seien
Diabetespatienten mit Vor-, Begleit- oder Folgeerkrankungen eines Diabetes
einem erhöhten Risiko ausgesetzt – unabhängig vom Diabetestyp.

Zwar begrüßt die DDG die Maßnahme der Bundesregierung,
COVID-19-Risikogruppen mit kostenlosen Schutzmasken auszustatten. Sie
bedauert jedoch, dass dabei bislang nur Menschen mit Diabetes Typ 2
berücksichtigt würden, nicht jedoch Betroffene anderer Diabetesformen.
„Das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ergibt sich nicht aufgrund
des Diabetestyps, sondern ist abhängig vom allgemeinen Gesundheitszustand
des jeweiligen Patienten“, betont Gallwitz. So können auch Menschen mit
einem Diabetes Typ 1 schwere Schäden an Gefäßen und Organen durch ihre
Stoffwechselerkrankung erlitten oder schlicht eine schwankende
Stoffwechsellage haben. „Diese müssen folglich ebenso als Risikopatienten
eingestuft werden und einen besseren Schutz erhalten“, so Gallwitz.

Bereits im Dezember hat die DDG mit einer Stellungnahme das BMG und die
Patientenbeauftragte der Bundesregierung auf diese Lücke aufmerksam
gemacht. Darin empfiehlt sie die Masken-Ausgabe an alle Patientinnen und
Patienten mit Diabetes, die entweder über 60 Jahre sind oder stark
schwankende Glukosewerte, eine Adipositas mit einem BMI von über 30 kg/m²,
Folgeerkrankungen wie Gefäßkomplikationen, Organschäden beziehungsweise
eine Hypertonie aufweisen. „Es darf hier nicht zu einer Benachteiligung
von immerhin rund 341 000 Erwachsenen mit einem Typ-1-Diabetes kommen“,
warnt DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika Kellerer aus Stuttgart und
fordert das BMG auf, hier nachzubessern.

Literatur:

¹DDG Stellungnahme zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung des BMG
<https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/politik/stellungnahmen
/stellungnahme-zu-schutzmasken
>
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Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit mehr als 9200 Mitgliedern
eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in
Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich in
Fort- und Weiterbildung, zertifiziert Behandlungseinrichtungen und
entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung
der Volkskrankheit Diabetes, von der mehr als acht Millionen Menschen in
Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch
umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.