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Mit der Stellungnahme „Besserer Kinderschutz ist Kinderschutz, der bei den
jungen Menschen ansetzt und bei Familien ankommt!“ fordern acht
Fachorganisationen gemeinsam die Beibehaltung bewährter
Kinderschutzstandards und einen hilfeorientierten Kinderschutz. Der im
November vorgelegte Regierungsentwurf für das Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz (KJSG), der von den Verbänden im Grundsatz begrüßt
wird, gewährleiste dies im Kinderschutz noch nicht ausreichend.

Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und
Familientherapie (DGSF) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Kinderschutz-Zentren betonen zusammen mit weiteren Fachverbänden: „Die
systematische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist
besonders für den (präventiven) Schutz von Kindern und Jugendlichen
Voraussetzung.“ Ausgangspunkt für Hilfen müsse daher die Situation des
jungen Menschen beziehungsweise der Familie sein, nicht institutionelle
Gefüge und standardisierte Verfahren. Insbesondere müsse die
„Hilfeorientierung für alle Akteur*innen“ beibehalten werden, sie dürfe
nicht durch eine forcierte „Kultur der Meldung“ an das Jugendamt
„verschüttet“ werden.

Für eine bessere Zusammenarbeit von Medizin und Kinder- und Jugendhilfe
biete der Gesetzentwurf begrüßenswerte Ansätze, weitere Veränderungen in
den Sozialgesetzbüchern VIII und V seien notwendig. Hochproblemtisch sei
allerdings, die Finanzierung von Kooperationsleistungen von dem
Feststellen von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung abhängig zu
machen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene verbindliche Vorlage des
Hilfeplans im familiengerichtlichen Verfahren lehnen die Unterzeichnenden
– darunter auch der Deutsche Sozialgerichtstag und das Deutsche Institut
für Jugendhilfe- und Familienrecht – ab.

Die Stellungnahme – mitgezeichnet haben auch die Erziehungshilfeverbände
Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET), Internationale Gesellschaft für
Erzieherische Hilfen (IGfH), Evangelischer Erziehungshilfeverband (EREV)
und Bundesverband katholischer Erziehungshilfeeinrichtungen (BVkE) – warnt
vor einer Entwicklung im Kinderschutz, „die eine multiprofessionelle
Kooperation von Fachkräften und Berufsgeheimnisträger*innen verkürzt auf
strukturierte Handlungsvorgaben und engführende Verfahren der Kontrolle
und Weitergabe von Informationen an das Jugendamt.“

Link zur Stellungnahme „Besserer Kinderschutz ist Kinderschutz, der bei
den jungen Menschen ansetzt und bei Familien ankommt!“:
https://www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/besserer-kinderschutz-ist-
kinderschutz-der-bei-den-jungen-menschen-ansetzt-und-bei-familien-ankommt