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Den Ruf schädigen, Selbstvertrauen zerstören, Misstrauen im privaten und
beruflichen Umfeld säen – derartige sogenannte Zersetzungsmaßnahmen wurden
in der DDR gegen Menschen angewendet, die nicht der Linie der
Sozialistischen Einheitspartei Deutschland (SED) entsprachen. Die
Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“ an der Europa-Universität Viadrina
Frankfurt (Oder) und die Projektgruppe „Rechtsfolgen politischer
Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland“ legen nun ein Papier vor, das
es Betroffenen erleichtern soll, Wiedergutmachung zu erlangen.

Eine fassbare Definition von Zersetzungsmaßnahmen sorgt für eine bessere
Umsetzbarkeit des entsprechenden Absatzes im Verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG), der Betroffenen neben der moralischen
Rehabilitierung 1.500 Euro Wiedergutmachung zusichert.

Die aktuelle Beilage der Zeitschrift „Neue Justiz“ dokumentiert die
Erkenntnisse der Forschungsgruppen zum Thema Zersetzung. In ausführlichen
Beiträgen besprechen die Autorinnen und Autoren historische Beispiele,
rechtswissenschaftliche Sichtweisen und die praktische Umsetzbarkeit des
Rehabilitierungsgesetzes. Interessierte können die Beilage abrufen unter:
https://www.neue-justiz.nomos.de/archiv/2021/heft-2/.

In einem Online-Workshop am Mittwoch, dem 3. März, 12.00 Uhr, stellt Prof.
Dr. Johannes Weberling die Ergebnisse vor. Der Jurist und Viadrina-
Honorarprofessor leitet die Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“ sowie
das Teilprojekt „Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten
Deutschland“ im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
geförderten Forschungsverbund „Landschaften der Verfolgung“.
Anmeldung unter: https://hu-
berlin.zoom.us/meeting/register/u5UpduutqjwrGdJb438MxC5eCfS5B8F9HB9D