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Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung stärken den Schutz von Beschäftigten vor zu hohen Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen.  © Kzenon Premium - stock.adobe.com
Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung stärken den Schutz von Beschäftigten vor zu hohen Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen. © Kzenon Premium - stock.adobe.com

Es ist unsichtbar sowie geruchs- und geschmacklos, kann aber in hohen
Konzentrationen zur Gesundheitsgefahr werden: Das radioaktive Edelgas
Radon entsteht auf natürliche Weise durch den Zerfall von Uran im Boden
und kommt überall vor. Hält man sich über längere Zeit in Räumen mit hohen
Radonkonzentrationen auf, erhöht sich das Risiko, an Lungenkrebs zu
erkranken. Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung
stärken den Schutz von Beschäftigten vor zu hohen Radonkonzentrationen an
Arbeitsplätzen.

An allen Arbeitsplätzen, bei denen von Natur aus besonders häufig erhöhte
Radonkonzentrationen in der Luft auftreten können muss zum Schutz der
Beschäftigten die Radonkonzentration gemessen werden. Dazu zählen
Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Besucherbergwerken, in Schächten
und Höhlen, in Radonheilbädern und Radonheilstollen sowie in Anlagen zur
Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.

Radon gelangt häufig über undichte Stellen in Fundament oder Kellermauern,
aber auch durch Kabel-und Rohrdurchführungen direkt aus dem Boden ins
Gebäude. Mit sogenannten Exposimetern kann die Messung einfach und
kostengünstig durchgeführt werden. Wichtig: Die Exposimeter müssen von
einer Messstelle bezogen werden, die nach § 155 Strahlenschutzverordnung
durch das Bundesamt für Strahlenschutz anerkannt ist.

Schutzmaßnahmen müssen nicht aufwendig oder teuer sein.

Für die Radonkonzentration an Arbeitsplätzen gilt ein Referenzwert von 300
Becquerel pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Wird ein höherer Wert
gemessen, müssen innerhalb von 30 Monaten Reduzierungsmaßnahmen und eine
Erfolgskontrolle durchgeführt werden.

Es gibt verschiedene, z. T. einfache und kostengünstige Maßnahmen, die
Radonkonzentration in Innenräumen zu senken. Neben regelmäßigem und
intensivem Lüften können bauliche Maßnahmen bei stark erhöhten Radonwerten
helfen. Der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen muss durch eine weitere
Messung an den betroffenen Arbeitsplätzen überprüft werden.

Neue Internetseite der Zentralen Radonstelle Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen finden Sie im Informationsflyer „Radon am
Arbeitsplatz. Informieren – messen – schützen.“  sowie auf der neuen
Internetseite der Zentralen Radonstelle Nordrhein-Westfalen unter:

www.radon.nrw.de