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Seit geraumer Zeit bestehen bei den Kommunen - insbesondere auch in Dortmund - und Ländern Bemühungen, rechtliche tragfähige Grundlagen für die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu schaffen, um die Elektromobilität zu fördern.

Bereits eingeleitete Versuche stießen jedoch bei der Rechtssprechung auf Bedenken, da es an einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage fehlte. Das Elektromobilitätsgesetz von Juni 2015 schafft nunmehr in Ergänzung zum Straßenverkehrsgesetz die Möglichkeit, die StVO und die StVZO zu novellieren, um Bevorrechtigungen zugunsten der Elektromobilität zu schaffen.

Nach dieser aktuellen Regelung werden elektrisch betriebene Fahrzeuge nun durch ein spezielles Kennzeichen ausgewiesen. Durch entsprechende Zusatzbeschilderungen ist es jetzt möglich, E-Fahrzeuge von Verkehrsverboten (z. B. Bussonderfahrstreifen) auszunehmen und das Parken ausschließlich E-Fahrzeugen zu ermöglichen. Darüber hinaus kann innerhalb bewirtschafteter Flächen eine Befreiung von der Parkschein- oder Parkscheibenpflicht durch Beschilderung erfolgen.

Auf Dortmunder Stadtgebiet sind aktuell 47 Ladestationen mit Auflademöglichkeit für 94 Elektrofahrzeuge vorhanden. Damit besteht bereits ein ausgewogenes Angebot an Ladestationen. Nach der nun erfolgten Änderung der VwV zur StVO soll die maximale Parkdauer an Ladesäulen tagsüber vier Stunden nicht überschreiten.

Zurzeit existieren keine technischen Einrichtungen, die rechtssicher den Ladevorgang bestätigen bzw. den Fahrzeugführer über das Ende des Ladevorgangs informieren. Zudem übersteigt ein Ladevorgang noch den Zeitraum von vier Stunden. Daher beabsichtigt die Verwaltung, das Parken an Ladestationen Elektrofahrzeugen ganztägig zu ermöglichen und dort andere Verkehrsarten auszuschließen. 

Weitere Standorte mit Ladeeinrichtung bieten sich im Augenblick nicht an, können aber bei Bedarf nachgerüstet werden. Darüber hinaus bietet es sich an, auch Parkbevorrechtigungen ohne Ladetätigkeit einzurichten, da bereits ein nicht geringer Teil von E-Fahrzeugen die An- und Abreise durchführen, ohne zwischendurch aufladen zu müssen. Eine hinreichende Anzahl von Standorten innerhalb des Wallringes wird nun ermittelt.

In der Öffentlichkeit fand die Freigabe von Busspuren ein besonderes Interesse. In Dortmund stehen solche Spuren in Aplerbeck an der Wittbräucker Straße und in Hörde an der Bennighofer Straße zur Verfügung. Sie können umgehend zur Nutzung von Elektrofahrzeugen freigegeben werden.

Zusammenfassend spricht sich der Verwaltungsvorstand daher für folgende Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität in Dortmund aus:

-         Aktualisierung der Parkbeschilderung zum ganztägigen Parken durch
     Elektrofahrzeuge an Ladestationen

Beschilderungsbeispiel:

 

                                  

 

                                  


-          Einrichtung von kostenfreien und zeitlich unbegrenzten Parkmöglichkeiten
     für  Elektrofahrzeuge innerhalb des Wallringes und in geeigneten
     Bereichen innerhalb der Stadtbezirke

-    Freigabe der Busspuren auf der Benninghofer Straße und auf
     der Wittbräucker Straße für Elektrofahrzeuge.