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In den letzten Jahren hat sich die Menge weggeworfener Glasflaschen bei den Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm deutlich erhöht. Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entsteht für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr. Daher wurde nun für die beiden Karnevalsumzüge in Duisburg-Wehofen und Duisburg-Serm ein räumlich begrenztes Glasverbot angeordnet. Das Verbot gilt für den Marktplatz in Wehofen und für den Kirchplatz in Serm jeweils für die umliegenden Straßen.

 

Das Glasverbot gilt in Duisburg-Wehofen am Samstag, 22. Februar sowie am Sonntag, 23. Februar, jeweils in der Zeit von 12 bis 18 Uhr. Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten. An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen. Der städtische Außendienst wird die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren.