Regional

Pin It
Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Umweltdezernent Dr. Markus Bradtke
Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Umweltdezernent Dr. Markus Bradtke

Drohende Diesel-Fahrverbote in Bochum sind vom Tisch. Die Stadt Bochum, das Land NRW und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben einem Vergleich beim Oberverwaltungsgericht Münster zugestimmt.

 

Die DUH hatte Klage gegen das Land eingereicht. Die Verhandlung machte deutlich: Bochum hat seine Hausaufgaben bei der Luftreinhaltung gemacht. Auf der Herner Straße zwischen den Autobahnen A40 und A43 sank der Jahresmittelwert auf 38 µg/m3 und liegt damit deutlich unter dem Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. 2018 betrug dieser noch 48 µg/m3, in 2017 sogar 51 µg/m3.

 

Zwischen der Anschlussstelle Bochum-Zentrum (A40) und der Anschlussstelle Bochum-Riemke (A43) wurde Ende 2018 Tempo 30 eingerichtet. 30 zusätzliche Verkehrsschilder weisen auf die Regelung hin. Seit Februar 2019 wird die Geschwindigkeit kontrolliert. Für LKW über 7,5 Tonnen gibt es ein Durchfahrtverbot über die Herner Straße. Die Laster werden auf den Autobahnen A40 und A43 so geleitet, dass sie die Herner Straße nicht mehr als „Abkürzung“ nutzen. Der Verkehr hat sich dadurch erheblich reduziert und sank um 21%.  „Wir wissen, dass diese Maßnahmen bei Vielen für Kopfschütteln gesorgt haben und auch zusätzliche Belastungen bedeuten“, so Oberbürgermeister Thomas Eiskirch. „Aber die Ergebnisse zeigen, dass die Maßnahmen etwas gebracht haben. Damit sind den Bochumerinnen und Bochumern flächendeckende Fahrverbote erspart geblieben. Insofern ist es ein gutes Ergebnis.“

 

Die Stadt hat mit mehreren Maßnahmen der erhöhten Stickstoffdioxid-Belastung entgegengewirkt. „Wir sehen, dass sie greifen“, ergänzt Umweltdezernent Dr. Markus Bradtke. Das Ziel war, die Umweltbelastung deutlich zu senken, die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. „Das Gericht hat unsere Maßnahmen für die Stärkung des Radverkehrs gewürdigt“, so Dr. Bradtke. Dazu zählen auch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sowie die Umrüstung der städtischen Fahrzeugflotte auf Elektrofahrzeuge.

 

Zwei zusätzliche Messstellen sollen auf der Dorstener und der Herner Straße aufgestellt werden – eine Forderung der DUH.

 

 

Der Stadt Bochum war und ist es wichtig, die gesundheitlichen Gefahren von den anwohnenden Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden und die von der EU festgelegten Grenzwerte dauerhaft einzuhalten. Hierzu hat die Stadt einen Maßnahmenkatalog aufgestellt, den sie weiterhin umsetzen wird. Die Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf den Straßenabschnitt der Herner Straße, sondern sollen die Luftqualität im gesamten Stadtgebiet verbessern.

 

Einige Beispiele:

•             Linienverkehr Herner Straße

Für die Herner Straße sagen die Stadt Bochum sowie die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG (BOGESTRA) zu, dass zwei von drei Buslinien (366 und 385) ausschließlich mit Fahrzeugen der Abgasnormen EURO V EEV und VI (höchster derzeitiger Umweltstandard) bedient werden.

Darüber hinaus wird ab dem 3. Quartal 2020 eine Linie (354) grundsätzlich mit E-Bussen bedient. In der Hauptverkehrszeit werden durch diese Maßnahme 40 % aller Linienbusfahrten im Bereich der bisherigen Grenzwertüberschreitung emissionsfrei erfolgen.

 

•             E-Fahrzeuge bei der städtischen Flotte.

Die Stadt Bochum erwirbt soweit möglich nur noch Fahrzeuge mit Elektroantrieb.

 

•             Taktverdichtung (Netz 2020)

Die Stadt Bochum hat das Straßenbahn- und Busliniennetz mit der Einführung des 15-/30-Minuten-Taktes der S-Bahnen im nördlichen Bereich des VRR zum 15. Dezember 2019 umgestellt. Mit dem neuen „Netz 2020“ bleiben die Anschlüsse zwischen regionalem Schienenverkehr und den städtischen Straßenbahnen und Bussen gesichert. Zudem bietet das überarbeitete Netz neue, attraktive Direktverbindungen mit Bussen und Straßenbahnen. Durch zusätzliche Straßenbahnlinien und überlagerte Takte wird das Angebot im kommunalen Schienennetz erweitert.

 

•             Nahmobilitätskonzepte

Ein wichtiges Projekt des „Klimaschutzteilkonzeptes Klimafreundlicher Verkehr“ ist die Erstellung eines Nahmobilitätskonzepts für einen Modellstadtteil von Bochum. Dabei sollen neben den klimaschutzrelevanten Themen auch Aspekten wie „Gesundheitsförderung“ und „Berücksichtigung der Folgen des demografischen Wandels“ besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Diese übergeordneten Ziele sind deckungsgleich mit den Zielen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) und damit der Stadterneuerung.

 

•             Ausbau von Radwegen und Fahrradstraßen

Bei Umsetzung aller bisher geplanten Maßnahmen für die Jahre 2020 – 2022 kommt es zu insgesamt 37 Kilometern neuer Fahrradinfrastruktur.

 

•          Gesamtkonzept Ruhender Verkehr

In der Bochumer Innenstadt sowie den angrenzenden Wohngebieten kommt es aufgrund einer hohen Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Freizeiteinrichtungen, Arbeitsstätten u. ä. in Verbindung mit dem begrenzten Angebot an privaten und öffentlichen Stellplätzen zu Parkproblemen. Es bestehen im zentralen Geschäfts –und Innenstadtbereich sowie im erweiterten Innenstadtbereich heute noch viele unbewirtschaftete Bereiche, welche Parksuchverkehre erzeugen. Zur Verhinderung von vermeidbaren Immissionsbelastungen wurde daher für den erweiterten Innenstadtbereich ein strategisches Gesamtkonzept erarbeitet, das die verschiedenen Nutzungen einbezieht und das Parken effektiv regelt. Das Konzept wurde zum 02.04.2019 vom Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität RAT? beschlossen. Die Umsetzung erfolgt derzeit. Das Konzept sieht eine räumliche und zeitliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung vor.

Bewohnerparkregelungen sowie die Bewirtschaftung mit Parkschein / Parkscheibe werden ebenfalls räumlich und z.T. zeitlich ausgeweitet. Die Personalkapazitäten zur Parkraumüberwachung werden aufgestockt.

 

Der gesamte Maßnahmenkatalog ist auf der Homepage der Stadt Bochum unter der Rubrik Bürgerbeteiligung und Bürgerinfo einzusehen.