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Alle Elternbeiträge, die von der Stadt Duisburg für den Monat Januar 2021 für eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und im Bereich des offenen Ganztages erhoben wurden, werden erstattet. Die Erstattung erfolgt automatisch, indem keine Gebühren für eine Betreuung im Februar abgebucht werden. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

 

Oberbürgermeister Sören Link hatte sich bereits zu Beginn des Lockdowns für  die Rückerstattung der Beiträge stark gemacht. Als Oberbürgermeister einer Stärkungspaktkommune, die bei Zahlungen von freiwilligen Leistungen auf das Wohlwollen der Aufsichtsbehörde angewiesen ist, forderte er von der Landesregierung ein klares Votum und eine entsprechende Kostenbeteiligung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen nun eine Beteiligung an den Kosten von 50 Prozent zugesagt.

 

„Es ist gut, dass das Land unseren Forderungen gefolgt ist. So können wir die von der Pandemie im besonderen Maß betroffenen Familien wenigstens finanziell etwas entlasten", sagt Sören Link.

 

Der Kabinettsbeschluss dazu soll in der kommenden Woche gefasst werden. Die Erstattung erfolgt durch die Stadt Duisburg vorbehaltlich der Entscheidung des Landeskabinetts und des Rates der Stadt Duisburg. Die Erstattungsregel gilt für alle Kindertageseinrichtungen, für die gemäß der Elternbeitragssatzung der Stadt Duisburg vom 3. Juli 2009 Beiträge erhoben werden. Dazu zählen alle KiBiz-geförderten Einrichtungen, sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft.