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Hygienemaske Symbolbild
Hygienemaske Symbolbild

Die bis heute befristete Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt wird verlängert und stützt sich nunmehr auf die neue CoronaSchVO des Landes. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst, der neuen CoronaSchVO entsprechend, bis zum 21.12.2021.

 

Mit der neuen CoronaSchVO wurde außerdem "2 G" für den Freizeitbereich eingeführt. Daher gilt weiterhin für den Duisburger Weihnachtsmarkt, dass er nur von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden darf, sofern nicht eine Ausnahme besteht (z.B. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren oder bei entgegenstehenden ärztlich attestierten gesundheitlichen Gründen).

 

 

Mobile und stationäre Impfangebote der Stadt Duisburg

 

In der nächsten Woche bietet die Stadt Duisburg an nachstehenden Standorten, jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr, wieder kostenlose Impfungen an:

 

Montag, 29.11.:            Marktplatz Walsum, Kometenplatz, 47179 Duisburg

Dienstag,30.11.:           Marktplatz Rumeln, Dorfstraße, 47239 Duisburg

Mittwoch, 01.12.:         Marktplatz Wanheimerort, Michaelplatz, 47055 Duisburg

Donnerstag, 02.12.:     Marktplatz Neumühl, Hohenplatz, 47167 Duisburg

Freitag, 03.12.:             Marktplatz Hochfeld, Trautenstraße, 47053 Duisburg

 

Neben den mobilen Angeboten, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden vier Standorte jeweils montags bis sonntags, von 10.30 bis 17.30 Uhr, impfen zu lassen:

 

- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße, 47198 Duisburg

- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, 47169 Duisburg

- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, 47269 Duisburg

- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, 47051 Duisburg

 

 

Hinweise zur Impfung:

Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)

 

Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.

Die Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.

Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.

 

Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.

Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.

 

 

Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.

 

 

Bitte beachten:

Schützen Sie sich aber auch und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen Corona-Schnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.