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Eltern erhalten in den nächsten Tagen einen Elternbrief, in dem über den
aktuellen Rückzahlungsablauf für Gebühren von Kindertagesstätten und des
offenen Ganztags informiert wird. Insbesondere enthält das Schreiben
Informationen zum aktuellen Beitragsstand und ob gegebenenfalls ein
Rückstand besteht. Sollte ein solcher vorliegen, haben Eltern für das
Begleichen des Rückstands vier Monate Zeit. Der Elternbrief enthält zudem
weitere wichtige Informationen zu den allgemeinen
Rückzahlungsmodalitäten.


Die Kindertagesstätten und der offene Ganztag in Duisburg befanden sich
aufgrund der Vorgabe der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in den
Monaten März, April und Mai im eingeschränkten Pandemiebetrieb sowie im
eingeschränkten Regelbetrieb. Da eine Entscheidung der Landesregierung
zur Erstattung der Elternbeiträge für die angesprochenen Monate lange
ausblieb, war die Stadt Duisburg mit der Erstattung der Elternbeiträge für die
Monate Mai, Juni und dem halben Juli in Vorleistung getreten, um so die
Familien vor den Sommerferien finanziell zu entlasten.


Von der Landesregierung wurde die Erstattung der Elternbeiträge für den
Monat Februar zu 100 Prozent sowie die Monate März bis Mai zu je

50 Prozent beschlossen. Diese Regelung führte dazu, dass den von der
Landesregierung beschlossenen Erstattungen von insgesamt 2,5
Monatsbeiträgen die Vorleistungen der Stadt Duisburg von drei
Monatsbeiträgen gegenüber stehen. Hierdurch kann es in den
Beitragskonten der Eltern zu einem Rückstand in Höhe eines halben
Monatsbeitrages gekommen sein.


Aktuelle Informationen zum Coronavirus und den geltenden Regelungen
finden Sie unter
www.duisburg.de.