Regional

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Auch in diesem Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der
städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen Weihnachten und
Neujahr, vom 27. Dezember bis einschließlich 2. Januar, in weiten Bereichen
geschlossen bleiben.


Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie
beispielsweise die Feuerwehr, das Gesundheitsamt sowie der Städtische
Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes. Diese Dienststellen sind an
allen Tagen erreichbar.


Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen aus dem gesamten
Stadtgebiet ist für Bestatter im Standesamt West am Körnerplatz 1 in
Rheinhausen vom 27. bis 30. Dezember ein Notdienst eingerichtet.


Die Zentralbibliothek ist von Montag, den 27. Dezember, ab 13 Uhr, bis
Donnerstag, 30. Dezember, 19 Uhr, geöffnet.


Die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule sowie die Bezirks- und
Stadtteilbibliotheken bleiben bis einschließlich 2. Januar geschlossen. Die
Onleihe mit mehr als 50.000 E-Medien sowie weitere digitale Angebote sind
natürlich während der gesamten Zeit über die Homepage

www.stadtbibliothek-duisburg.de
mit einem gültigen Bibliotheksausweis
nutzbar.


Die gesamte Verwaltung ist ab dem 3. Januar wieder erreichbar.


Mit den Betriebsferien können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht
genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von
Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt
werden. Durch die CO2-Reduzierung (Heizung, Strom, Pendelverkehr)
ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.