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Stadt Duisburg Infos:Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Stadt Duisburg Infos:Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Gesundheitsamt setzt neue Quarantäneregelung ab sofort um Nach der Zustimmung im Bundesrat sind die neuen Corona-Quarantäneregeln bundesweit beschlossen worden. Eine entsprechende Landesregelung für NRW wird in Kürze erwartet. Angesichts der rasant steigenden Fallzahlen auch in Duisburg wendet das Gesundheitsamt diese Regeln ab sofort an.

 

Dies bedeutet:

 

Infizierte und Kontaktpersonen erhalten 10 Tage Quarantäne oder häusliche Isolation.

Die Quarantäne kann am 7. Tag durch einen negativen Schnelltest (nicht Selbsttest!) oder eine PCR beendet werden, wenn die/der Betreffende zu diesem Zeitpunkt symptomfrei ist.

 

Eine besondere Regelung besteht für Schüler und Kita-Kinder, da sie regelmäßig in den Einrichtungen getestet werden: Schüler*innen und Kita-Kinder die Kontaktpersonen sind und nicht Infiziertekönnen sich bereits am 5. Tag testen, wenn sie symptomfrei sind. Bei negativem Testergebnis kann die Quarantäne /Isolation beendet werden. (Zählweise: Hierbei gilt der Tag der PCR-Testung bei der Infizierten Person als Tag 0.)

 

Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt unter der Mail "Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!" als Nachweis zugesendet werden. Eine Rückmeldung seitens des Gesundheitsamtes erfolgt diesbezüglich üblicherweise nicht.

Bei möglichen Kontrollen des Bürger- und Ordnungsamtes sind die Quarantäne- oder Isolationsanordnung und das Ergebnis der Abschlusstestung vorzulegen.

 

Wie vom Bund ebenfalls beschlossen, müssen geboosterte Personen nicht in Quarantäne, außer sie sind infiziert. Dann gelten die vorgenannten Regeln. Auch frisch geimpfte oder genesene Personen (drei Monate nach positivem PCR-Befund oder 14 Tage - entsprechend der Corona-Warn-App - nach der zweiten Impfung bis drei Monate nach der zweiten Impfung) müssen nicht in Quarantäne, außer sie sind infiziert. Dann gelten ebenfalls die vorgenannten Regeln.

 

 

Anlage:

Schaubild Bund-Länder-Beschluss

 

 

Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.

 

Bitte beachten:

Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung montags bis sonntags von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr vor dem Duisburger Hauptbahnhof impfen zu lassen. Außerdem werden an sechs Tagen in der Woche mobile Impfungen an verschiedenen Standorten in der Stadt angeboten. Weitere Infos dazu finden sich hier: https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php. Schützen Sie sich aber auch und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.