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Eine vernünftige, fachbezogene Aus- und Fortbildung ist Basis für jeden Beruf – dies gilt aber nicht bei Familienrichtern. Ob dies geändert werden soll, darüber berät am Mittwoch (25.09.2019) der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. 


Familienrichter entscheiden oftmals über das Schicksal von Eltern und Kindern. Weder im Studium noch später erhalten sie hierfür allerdings eine entsprechend fundierte Ausbildung. Es gleicht daher häufig eher einem Glücksspiel, ob ein Kind durch Entscheidungen im Gerichtssaal Schaden nimmt oder nicht.

„Niemand würde doch auf die Idee kommen, jemandem nach einem abgeschlossenen Medizinstudium gleich eine Herz-OP machen zu lassen. Genau aber das passiert im Familiengericht. Skandale wie in Lütge oder Staufen sind nur die Spitze des Eisberges, schwerwiegende Fehlentscheidungen der Gerichte beruhen auch auf eklatanten Fehlern in der Aus- und systematisch nicht vorhandenen Fortbildung von Richtern“ meint Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.

Der Verein mahnt eine nachdrückliche Qualitätsoffensive an, um Familienrichter in die Lage zu versetzen, auch tatsächlich Entscheidungen treffen zu können, welche dem viel beschworenen „Kindeswohl“ auch tatsächlich gerecht werden. „Es ist verantwortungslos vom Staat, seine Richter derart schlecht qualifiziert schwerwiegende Entscheidungen treffen zu lassen, nicht nur den Familien, auch den Richtern gegenüber“ erklärt Witt. Egal ob Ärzte, Anwälte, Therapeuten, Hausverwalter oder Versicherungsvertreter – sie alle haben die Verpflichtung zu einer fachbezogenen Aus- und Fortbildung. Dies sollte endlich auch für Familienrichter gelten.

Der Deutsche Bundestag hat bereits 2016 beschlossen,[1]  dass entsprechende Richtlinien von der Regierung zu erarbeiten sind, passiert ist bisher nichts. Auch eine erneute Aufforderung [2]  der Kinderkommission des Deutschen Bundestages verhallte ungehört. Die Regierung blieb bislang aber untätig und scheint dieses wichtige Thema weiterhin auszusitzen. Im Rechtsausschuss wird am Mittwoch über einen Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen [3]  verhandelt, welcher die Regierung endlich zum Handeln bewegen soll.

Auch wenn der Antrag aus Sicht des Väteraufbruch für Kinder e.V. an einigen Stellen noch konkreter und verbindlicher gefasst werden müsste, ist er ein wichtiges Signal. Der Verein hat im Vorfeld der Anhörung eine ausführliche Stellungnahme verfasst und entsprechende Vorschläge zur Qualitätsverbesserung gemacht. Fußnoten
1)  BT Drucks 18/9092
2)  Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vom 09. November 2018
3)  BT Drucks 19/8568

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Mit freundlichen Grüßen



Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
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Allen Kindern beide Eltern !!


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