SVR zur GEAS-Weiterentwicklung: Abkehr vom Verbindungsprinzip menschenrechtlich bedenklich
Das Europäische Parlament (EP) und der Europäische Rat haben sich auf zwei
Rechtsakte verständigt, die das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)
weiterentwickeln sollen, das ab Juni 2026 in Kraft tritt. Zum einen soll
es eine für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Liste sicherer
Herkunftsstaaten geben und zum anderen wird das bislang geltende
Verbindungsprinzip im Konzept des sicheren Drittstaats abgeschafft. Der
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßt die
Einigung auf eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten, sieht aber
die Abkehr vom Verbindungsprinzip kritisch.
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