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Matthias Lücke, Koordinator des MEDAM-Projekts zu Asyl und Migration und
Senior Researcher am Kieler Institut für Weltwirtschaft, kommentiert die
Abstimmung des Bundesrates zur Verlängerung der Westbalkanregelung.

„Der niedrigschwellige Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt durch die
Westbalkanregelung hat sich seit 2016 bewährt. Bis 2019 sind auf diesem
Weg über 92.000 Zugewanderte in Arbeit gekommen. Sie sind gut in den
Arbeitsmarkt integriert, obwohl rund 40% nur Helfertätigkeiten ausüben.
Vor allem in Bauindustrie und Gastronomie besteht offenbar ein großer
Bedarf an zugewanderten Arbeitskräften, die ihre beruflichen Fähigkeiten
nicht durch eine mehrjährige Berufsausbildung nachweisen können und
deshalb nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht in Deutschland
arbeiten dürften.

Zugleich hat die Westbalkanregelung dazu beigetragen, dass es in
Deutschland kaum noch irreguläre Zuwanderung aus den Westbalkanstaaten
gibt. Die Menschen in den Westbalkanstaaten haben jetzt mit der Regelung
eine niedrigschwellige legale Alternative. Im Gegenzug nehmen die
Regierungen der Westbalkanländer ihre Staatsangehörigen, die nicht in
Deutschland bleiben dürfen, direkt und unbürokratisch zurück. Damit kann
die Westbalkanregelung Vorbild sein für ähnliche Vereinbarungen mit
Nachbarländern, aus denen viele Menschen irregulär in die EU einwandern,
während nur wenige Asylsuchende internationalen Schutz erhalten.“