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Gleichstellung aller Kinder und Eltern
Gleichstellung aller Kinder und Eltern

Eine von Justizministerinnen eingesetzte Expertenkommission empfahl nicht verheirateten Vätern das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder ab Geburt zu geben. Justizministerin Christine Lambrecht lehnt das in ihrem Gesetzesvorschlag ab. Sie setzt sich damit über das einstimmige Votum der Expertenkommission – alle erfahrene Praktiker*innen des Familienrechts – hinweg. Warum wird in Deutschland nicht umgesetzt, was in Europa Standard ist?Justizministerin Christine Lambrecht hat dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur elterlichen Sorge vorgelegt. Sie möchte, dass es künftig in lesbischen Beziehungen zwei Mütter gibt. Gleichzeitig klammert sie aus und erschwert sie die rechtliche Position von Vätern in lesbischen Beziehungen, in Partnerschaften zwischen schwulen Männern und in nichtverheirateten Partnerschaften.  Zentrale Forderung des ISUV – Verband für Unterhalt und Familienrecht - ist die  gemeinsame elterliche Sorge für eheliche und nichteheliche Kinder, die völlige Gleichstellung aller Kinder und ihren Eltern. „Gleichstellung aller Kinder und deren Eltern ist ein übergeordneter verfassungsgemäßer Aspekt, der keine Kosten nach sich zieht, konfliktvermeidend wirkt, den Anspruch des Kindes auf beide Eltern umsetzt. Alle Kinder haben das Recht ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“, fordert der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer. Er verweist dabei auch auf entsprechende Grundsätze der UN-Kinderkonvention, auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, auf Empfehlungen des Europarates.

In lesbischen Beziehungen soll es nach Lambrechts Vorstellungen zwar zwei Mütter geben, der Vater taucht aber nur als „Samenspender“ auf. In Beziehungen zwischen zwei schwulen Männern können dagegen beide nicht Vater sein.  Auf diese Diskriminierung angesprochen äußert sie in einem Interview mit der Zeitung DIE WELT: „Die Situation ist bei schwulen Paaren anders. Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Kind auch immer eine leibliche Mutter hat. Daher lässt sich das Modell nicht genauso auf schwule Paare übertragen.“- Praktisch und ungeschminkt heißt das: In lesbischen Beziehungen kann man den Vater vergessen. Schwule Paare dagegen brauchen eine Mutter, aber weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, können sie Kinder nur adoptieren, aber keine „eigenen“ Kinder haben. „Wo immer biologische Gesetze juristisch paralysiert und genderisch manipuliert werden, stellen sich Gleichstellungsfragen, die Lambrecht so löst, indem sie die Väter/Männer gängelt. Justitias Waage schlägt zugunsten der Frauen/Mütter aus“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler das einseitige Rechtsempfinden der Justizministerin.

  Im gleichen Interview äußert Lambrecht auf die  Frage, warum sie nicht dem Vorschlag der Expertenkommission gefolgt ist, unverheirateten Vätern ab Geburt das gemeinsame Sorgerecht zu geben: "Im Regelfall – dann, wenn die Eltern sich einig sind – reicht in Zukunft nach meinem Vorschlag die Vaterschaftsanerkennung, um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Eine weitere Sorgerechtserklärung ist nicht nötig. Es gibt aber Sondersituationen, etwa wenn Gewalt ausgeübt wurde." – 

Was Lambrecht vorschlägt, ist nicht mehr als eine Verwaltungsvereinfachung. „Das als Fortschritt zu verkaufen ist Etikettenschwindel. Weiterhin werden Väter gegängelt, müssen dem Sorgerecht nachlaufen. Ihr Vorschlag bewegt sich im Graubereich mit der Gleichheitsmaxime des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, Männer und Frauen sind gleichberechtigt, niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Die Ministerin unterliegt dem Zwang Gender-Regelungen auch in Bezug auf Kinderrechte und Elternebene durchboxen zu wollen. Es geht um Eltern und Kinder, nicht um Geschlechter“, kritisiert Linsler.

Durch Lambrechts Vorschlag ändert sich nichts in der Praxis bei Problemfällen, wenn die Mutter Nein sagt: Weiterhin werden machtbewusste Mütter Väter fragen: „Warum willst du das Sorgerecht, es geht doch auch so." Weiterhin werden Mitarbeiterinnen der Jugendämter der Mutter sagen: „Warum wollen sie das gemeinsame Sorgerecht? So können sie selbst bestimmen, wenn es um wichtige Fragen geht, wie beispielsweise Schule, Wohnortwechsel." Weiterhin werden die Väter den Mund halten und konfliktscheu Diskussionen aus dem Weg gehen, um die Beziehung zum Kind nicht zu gefährden, um nicht Misstrauen zu wecken und dadurch die Situation zu verhärten. Weiterhin werden Väter alle juristischen Fragen auf die Seite schieben, weil sie es für selbstverständlich halten, dass sie gleichberechtigt sind. Weiterhin wird vielen erst bei der Trennung bewusst, dass sie im kindschaftsrechtlichen Niemandsland leben und auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen sind.

Im gleichen Interview begründet die Ministerin ihre „Erfindung“ von zwei Müttern damit: „Es ist ein Vorschlag im Sinne des Kindeswohls. Wenn der Geburtsmutter etwas zustößt, kann nach der bisherigen Rechtslage das Kind in eine rechtlich ungesicherte Situation kommen, solange das Adoptionsverfahren durch die Partnerin noch nicht abgeschlossen ist.“ In diesem Zusammenhang drängt sich die Frage auf: Was ist mit dem Kind der alleinerziehenden Mutter, wenn ihr etwas zustößt und sie den leiblichen Vater – wie auch immer und womit auch immer – aus der Beziehung zu seinem Kind gekickt hat? Es hat den gleichen Anspruch aufs Kindeswohl. „Alle Kinder sind gleichberechtigt, unabhängig davon ob die Eltern verheiratet sind oder nicht“, fordert Linsler und stellt fest: „Wir merken an den Reaktionen von Mitgliedern, was die Ministerin vorschlägt, ist nicht vermittelbar.“

Was der national und international anerkannte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jan Kropholler 1985 in seinem Buch „Kritische Bestandsaufnahme im Nichtehelichenrecht“ feststellte, ist 35 Jahre später  aktueller denn je: „Bei einer solchen Aneinanderreihung kindschaftsrechtlicher Teilreformen ist es unvermeidbar, dass größere Zusammenhänge nicht gesehen oder nicht hinreichend durchleuchtet werden […]. Es ist deshalb davor zu warnen, immer nur auf dem Wege der Teilreformen fortzuschreiten und das Flickwerk lediglich von Zeit zu Zeit aus aktuellem Anlass, um einen weiteren Lappen zu ergänzen.“ 

Seit sechs Jahren versprechen drei verschiedene Justizminister*innen eine Reform des Kindesunterhaltsrechts gemäß der praktizierten Maxime: Beide betreuen, Beide bezahlen. Ein Gesetzesvorschlag dazu: Fehlanzeige. Die Problematik ist bekannt: Ein Elternteil leistet 30 Prozent der Betreuung und zahlt dennoch 100 Prozent Unterhalt. Das ist ungerecht, der Reformbedarf ist unbestritten. „Statt dazu einen Gesetzentwurf vorzulegen, verhaspelt sich die Ministerin in Gendersternchen und geht die echten Probleme nicht an. Unterhaltspflichtige sollen weiterhin Klappe halten und zahlen. Hoppe, hoppe Reiter, so geht´s nicht mehr weiter!“ (Linsler)

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