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In zwei Stellungnahmen haben die notfallmedizinischen Fachgesellschaften,
die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin
(DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) vor einem geplanten Gesetz des
Bundesgesundheitsministeriums gewarnt.

Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung der
Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz –
GVWG) sei hinsichtlich der Notfallversorgung voller Mängel, sagt DGINA-
Präsident Martin Pin: „Der Entwurf ist weit davon entfernt, die dringend
erforderliche Reform der Notfallversorgung voranzubringen.“ – „Wenn das
Gesetz so kommt, wären die Leidtragenden die Patienten,“ pflichtet ihm der
medizinische Geschäftsführer der DIVI, Prof. Dr. Andreas Markewitz bei.

Beide Fachgesellschaften kritisieren insbesondere die geplanten Änderungen
zur Ersteinschätzung von Notfallpatienten, die zukünftig von der
Kassenärztlichen Vereinigung organisiert werden soll – auch in
Krankenhäusern. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle
Notfallpatienten zunächst mithilfe einer Software ersteingeschätzt werden.
Diese „Triage-Software“, die von der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt
wird, soll unter anderem darüber entscheiden, ob ein Notfall ambulant oder
stationär behandelt wird – noch bevor die Betroffenen ärztlich untersucht
wurden. Aufgrund dieser Ersteinschätzung könnten Patienten auch ohne
vorherige ärztliche Beurteilung in eine Versorgungseinheit außerhalb des
Krankenhauses verwiesen werden.

Die Kopplung von Verwendung des Ersteinschätzungsinstruments und Vergütung
ist nicht zielführend und fachlich falsch

Der DGINA-Präsident warnt: „Eine ‚Ersteinschätzungs-Software‘ der KV kann
und darf nicht den ärztlichen Kontakt und die ärztliche Untersuchung
ersetzen. Wenn Notfälle aufgrund dieser Ersteinschätzung weggeschickt
werden, kann dies für die Betroffenen möglicherweise lebensbedrohliche
Folgen haben.“ So heißt es auch in der Stellungnahme der DIVI gegenüber
dem Bundesgesundheitsministerium: „Die obligate Verbindung des Einsatzes
eines Ersteinschätzungssystems mit der Leistungsvergütung geht an der
Realität vorbei, da eine sichere ex ante Zuordnung der Dringlichkeit der
Behandlungsnotwendigkeit in zahlreichen Fällen unmittelbar bei Eintreffen
der Patienten nicht sicher möglich ist.“

DIVI und DGINA fordern daher das Bundesministerium für Gesundheit auf, die
diesbezüglich geplanten Änderungen des bestehenden Gesundheitsgesetzes
(§120 SGB 5) zu streichen und weiter an einer grundlegenden,
zukunftsfähigen Reform der Notfallversorgung im Sinne der Patienteninnen
und Patienten zu arbeiten.