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Positionspapier aus der ARL 119 vertieft landespolitische Diskussionen um
Behördenverlagerung

Im Hinblick auf die stockenden Pläne der Bayerischen Staatsregierung um
die Errichtung eines "Regierungsbezirks München“ und die aktuelle
Diskussion um eine Verlagerung von Behörden aus München in die ländlichen
Räume informiert die ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-
Gemeinschaft erneut über das kostenfrei zugängliche Positionspapier 119.
Das Positionspapier wurde von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der
Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der ARL 2020/21 erarbeitet und vertieft
die aktuellen Diskussionen zu diesem Thema aus raumwissenschaftlicher
Sicht: https://shop.arl-
net.de/media/direct/pdf/pospapier/pospapier_119.pdf.

Das Positionspapier kommt zu dem Ergebnis, dass nach den bestehenden
verfassungsrechtlichen Bestimmungen eine Konstituierung Münchens als
„landesunmittelbare“ Stadt bzw. die Schaffung eines neuen (achten)
Regierungsbezirks, der nur die Landeshauptstadt München umfasst,
ausgeschlossen ist. Unabhängig davon sprechen auch gravierende fachliche
Erwägungen dagegen, da die Metropolfunktionen von München und die damit
zusammenhängenden urbanen Strukturen sich längst auf die gesamte Region
München ausgedehnt haben. Das Positionspapier plädiert deshalb dafür, dass
der neue (achte) Regierungsbezirk zumindest die gesamte Region München
umfassen muss. Das „Einziehen“ einer weiteren Verwaltungsgrenze innerhalb
des Gebietsumgriffs der Region würde die Aufgabenwahrnehmung von München
als europäische Metropole und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit bremsen. Für
„Rest“-Oberbayern ist ein zweigeteilter Regierungsbezirk mit zwei
getrennten, weit auseinanderliegenden Gebieten vor allem aus
verwaltungsökonomischen, verkehrlichen und wirtschaftsstrukturellen
Gründen zu vermeiden. Präferiert wird die Zusammenführung der Gebiete der
Regionen München und Ingolstadt zu einem neuen Regierungsbezirk
„Nordoberbayern“ und einem aus den Gebietsumgriffen der Regionen Oberland
und Südostoberbayern gebildeten Regierungsbezirk „Südoberbayern“. Dies
würde nach den gültigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen auch eine
entsprechende Änderung der Grenzen der Bezirke nach sich ziehen.

In Anbetracht geänderter Anforderungen im internationalen
Standortwettbewerb kommt der Reform tradierter Planungsstrukturen in der
Region München besondere Bedeutung zu. Das Positionspapier fordert deshalb
auch eine Neuausrichtung der Regionalplanung in der Region München,
verbunden mit einer institutionellen Stärkung, einer Erweiterung des
Aufgabenspektrums und einer Verbesserung der finanziellen und personellen
Ressourcen. Darüber hinaus bedarf effizientes staatliches Handeln auf der
mittleren Ebene der allgemeinen inneren Verwaltung der engen Kooperation
mit weiteren leistungsfähigen öffentlichen und privaten Partnern.  Dem
Prinzip der Einräumigkeit folgend, sind deshalb gegebenenfalls auch
Reformen in anderen Organisationen, so etwa im Spektrum der Wirtschafts-
und Arbeitsmarktverwaltung, angezeigt.

Wie immer sich die Staatsregierung entscheidet, für jede Modifikation der
bisherigen Abgrenzung der Regierungsbezirke sollte der Handlungsbedarf
detailliert ermittelt und transparent sowie plausibel dargelegt werden.
Auch eine Effizienzprüfung, die den Reformprozess begleitet und
kontrolliert, wird als dringend erforderlich gehalten.


Das Positionspapier enthält zentrale Ergebnisse und Empfehlungen der Ad-
hoc-Arbeitsgruppe „Verwaltungsneugliederung Südbayern“ der
Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der ARL – Akademie für Raumentwicklung in
der Leibniz-Gemeinschaft.

Pressekontakt – bei Fragen oder um fachliche Ansprechpersonen zu
kontaktieren, wenden Sie sich bitte an:
Dr. Tanja Ernst
Geschäftsstelle der ARL/ Stabsstelle Wissenschaftskommunikation
Tel. +49 511 34842-56
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Die ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft
Aufgabe der ARL ist die wissensbasierte Analyse und Beratung zu aktuellen
Fragen nachhaltiger Raumentwicklung. Komplexe gesellschaftliche
Herausforderungen erfordern integrative und damit inter- und
transdisziplinäre Perspektiven. Die spezifische Arbeitsweise der ARL –
transdisziplinär und netzwerkförmig – ermöglicht das enge Zusammenwirken
und den umfassenden Austausch von Wissenschaft und Praxis.  Die ARL macht
ihre Arbeitsergebnisse allen fachlich Interessierten sowie politisch-
administrativen Verantwortlichen dauerhaft zugänglich. Zugleich erzeugt
der Wissenstransfer der ARL einen weiteren Mehrwert: die Ko-Produktion von
Wissen erweitert die fachlichen und sektoralen Perspektiven, fördert
Innovation und fließt in die hauptberuflichen Tätigkeiten der Mitwirkenden
aus Akademie und Netzwerk ein.
Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) der ARL sind ein Forum für regional
orientierte Forschung und für den Informationsaustausch auf Länderebene.
Sieben Landesarbeitsgemeinschaften decken das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland ab.

Originalpublikation:
https://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/pospapier/pospapier_119.pdf