Pin It

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Handels-
und Kooperationsabkommen trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft,
nachdem alle 27 Mitgliedstaaten dem Abkommen und seiner vorläufigen
Anwendung ihre Zustimmung erteilt hatten. Am 27. April 2021 stimmte auch
das Europäische Parlament zu, so dass das Abkommen am 1. Mai 2021
endgültig in Kraft trat.
Die Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis zwischen dem Vereinigten
Königreich und der EU wurden seit März 2020 geführt und hatten zum
Zeitpunkt der Erarbeitung des Positionspapiers noch zu keinen greifbaren
Ergebnissen geführt.
Eine Adhoc-Arbeitsgruppe der ARL hat sich unabhängig davon, wie das
zukünftige Verhältnis zwischen Europäischer Union und Vereinigtem
Königreich vertraglich konkret ausgestaltet sein wird, mit den
einschneidenden Veränderungen, die weite Bereiche des wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und politischen Lebens, für die Vertragspartner, aber
auch weltweit, tangieren, befasst.
Bei der Regelung des BREXIT und des Verhältnisses zwischen der Union und
dem Vereinigten Königreich geht es, salopp gesprochen, wie bei Scheidungen
üblich, erstens ums Geld, also um das Haushaltbudget der Union und noch zu
leistende Zahlungen beider Parteien.
Zweitens betrifft es sozusagen das Sorgerecht und das zukünftige
Umgangsrecht für die Kinder. Hier geht es darum, wie die Parteien es mit
den Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes halten, beispielsweise
mit der Freizügigkeit und den Rechten der im eigenen Territorium lebenden
Bürgerinnen und Bürger, und mit dem Zugang zu den Märkten.
Drittens geht es auch um die Trennung der Güter. Dahinter stehen Fragen
der institutionellen Trennung des Vereinigten Königreichs von der Union,
der Ausgestaltung der künftigen Zusammenarbeit und auch des Umganges mit
der Teilnahme an EU-Programmen.
Diese mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs verbundenen
Entwicklungen haben auch vielfältige räumliche Konsequenzen. Die
unterschiedlichen Aspekte der Wirkungen bestimmen mit dem Grad etwa der
sektoralen Involviertheit und den wirtschaftlichen Verbindungen und
Verflechtungen die regionale Betroffenheit.
Das ARL-Positionspapier leistet einen raumbezogenen Beitrag zur Debatte um
mögliche Auswirkungen des BREXIT. Es skizziert Entwicklungen in sieben
Handlungsfeldern, welche die räumliche Entwicklung in besonderer Weise
beeinflussen werden:

•       EU-Kohäsionspolitik und transnationale räumliche Kooperation
•       Indikatoren zur Abschätzung von Auswirkungen des BREXIT
•       Wirtschaftsverflechtungen
•       Finanzsektor
•       Mobilität und Arbeitsmärkte
•       Bildung und Forschung
•       Territoriale Kohäsion und europäische Förderprogramme

Das Positionspapier 120 schließt mit einer Diskussion möglicher Szenarien
(Kanada-Modell vs. No-Deal) des zukünftigen Verhältnisses zwischen dem
Vereinigten Königreich und der EU.

Es ist Open Access zugänglich: https://shop.arl-
net.de/media/direct/pdf/pospapier/pospapier_120.pdf


Zitierempfehlung:
ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (Hrsg.)
(2021): Brexit – neue Herausforderungen für ein neues Europa. Hannover. =
Positionspapier aus der ARL 120. URN: https://nbn-
resolving.org/urn:nbn:de:0156-01201