Claus Kreß als Sonderberater der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs bestätigt
Der renommierte Kölner Völkerrechtler möchte dem Strafgerichtshof in Den
Haag in Zeiten des Drucks aus Russland und den USA seine Solidarität und
Unterstützung signalisieren
Professor Dr. Claus Kreß wird weiter als Sonderberater der Anklagebehörde
des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) für das Verbrechen der
Aggression tätig sein. Er war von 2021 bis zum September dieses Jahres
bereits als Sonderberater des Anklägers des IStGH für das Verbrechen der
Aggression tätig. Sein Vertrag wurde jetzt auf Bitten der Behörde
verlängert.
Für die Universität zu Köln ist das ehrenamtliche Engagement von Professor
Kreß von besonderer Wichtigkeit. Dies gilt insbesondere in Zeiten, in
denen grundsätzliche Regeln des Völkerrechts immer stärker bedroht werden,
so etwa durch völkerrechtswidrige Aggressionen gegen souveräne Staaten.
Das Verbrechen der Aggression geht auf die Verbrechen gegen den Frieden
zurück, die erstmals von den Internationalen Militärtribunalen in Nürnberg
und Tokio abgeurteilt wurden. Strafbar ist die Planung, Vorbereitung,
Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer
Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta
Vereinten Nationen darstellt. Angeklagt werden die jeweils
verantwortlichen Personen, die tatsächlich in der Lage ist, das politische
oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
„Ich werde der Anklagebehörde auch in Zukunft sehr gern zu Rechtsfragen im
Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression beratend zur Seite zu
stehen. Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Russische Föderation und die USA
nicht nur den IStGH als solchen, sondern auch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter persönlich massiv unter Druck setzen, möchte ich mit der
Fortführung meiner Unterstützung der Anklagebehörde auch ein Zeichen der
Solidarität setzen“, sagt Professor Kreß zur Fortführung seiner Aufgabe
als Sonderberater.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er wurde 1998 in Rom gegründet und
wird gegenwärtig von 125 Vertragsstaaten getragen. Es handelt sich um das
erste ständige internationale Strafgericht der Rechtsgeschichte, vor dem
Einzelpersonen wegen Straftaten nach Völkerrecht abgeurteilt werden
können.
