Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln
BfR-Höchstmengenvorschläge aktualisiert
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und angereicherte
Lebensmittel ist vielfältig und wächst stetig. Die Werbung ver-spricht
positive Effekte für Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Etwa
ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland greift regelmäßig zu NEM-
Präparaten; viele davon enthalten Vitamine und Mineralstoffe. Daten über
die Nährstoffzufuhr deuten allerdings darauf hin, dass in Deutschland nur
einige wenige Vitamine und Mineralstoffe, wie Vitamin D, Calcium, Folsäure
und Jod, von manchen Bevölkerungsgruppen nicht entsprechend den
Zufuhrempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE e.V.)
aufgenommen werden. Als Faustregel gilt, dass eine ausgewogene und
abwechslungsreiche Ernährung den gesunden Körper ausreichend mit
lebensnotwendigen Stoffen versorgt. Nimmt man zusätzlich hoch dosierte NEM
ein und verzehrt ggf. noch angereicherte Lebensmittel, steigt das Risiko
für eine Überversorgung mit den betreffenden Mikronährstoffen. Das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) befasst sich seit etwa zwei
Jahrzehnten mit der Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Vitaminen
und Mineralstoffen und hatte bereits im Jahr 2004 erstmals
Höchstmengenvorschläge für NEM und angereicherte Lebensmittel erarbeitet.
Diese wurden nun anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
überarbeitet. „Viel hilft viel – das ist auch bei Vitaminen und
Mineralstoffen ein Trugschluss“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr.
Andreas Hensel. „Die Dosis entscheidet, ob sie unserer Gesundheit nützen
oder schaden“.
BfR-Stellungnahme zu aktualisierten Höchstmengenvorschlägen:
<https://www.bfr.bund.de/cm/34
fuer-vitamine-und-mineralstoff
angereicherten-lebensmitteln.p
Themenseite zu Vitaminen und Mineralstoffen:
<https://www.bfr.bund.de/de/be
Das BfR nimmt immer wieder umfangreich Stellung zu gesundheitlichen
Risiken durch NEM und informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über
gesundheitliche Probleme, die mit dem Verzehr solcher Produkte verbunden
sein können. Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in
NEM und angereicherten Lebensmitteln existieren derzeit weder auf
nationaler noch auf europäischer Ebene. Vor diesem Hintergrund hat das BfR
seine bisherigen Höchstmengenvorschläge geprüft und auf Basis neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. Sie sollen dem
Risikomanagement als Diskussionsgrundlage und letztlich als Basis für die
Schaffung von gesetzlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen.
Die BfR-Empfehlungen zielen darauf ab, die Nährstoffzufuhr über NEM und
angereicherte Lebensmittel so zu beschränken, dass durch den Konsum der
Produkte signifikante zusätzliche Nährstoffaufnahmen möglich sind und
zugleich die Mehrheit der gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen
Nährstoffaufnahmen geschützt wird. Die Höchstmengen wurden unter
Berücksichtigung von drei wesentlichen Parametern abgeleitet: den von der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten
tolerierbaren Tageshöchstmengen (Tolerable Upper Intake Level, kurz UL),
den Zufuhrmengen von Vitaminen und Mineralstoffen durch die übliche
Ernährung sowie den jeweiligen Zufuhrreferenzwerten (Dietary Reference
Values, kurz DRV). Im ersten Schritt der Ableitung der für NEM und
angereicherte Lebensmittel empfohlenen Höchstmengen wurde vom BfR die
Differenz aus dem UL und der Nährstoffzufuhr von Hochverzehrerinnen und
-verzehrern aus der üblichen Ernährung gebildet.
Um sicherzustellen, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den
Verzehr von NEM oder angereicherten Lebensmitteln nicht nur für Er-
wachsene, sondern auch für Jugendliche sehr unwahrscheinlich sind, wurde
bei der Höchstmengenableitung für NEM die Altersgruppe der 15- bis
17-Jährigen als Bezugsgruppe gewählt. Zusätzlich wurde bei nahezu jedem
Nährstoff ein Unsicherheitsfaktor von 2 verwendet. Damit soll
wissenschaftlichen Unsicherheiten und einer möglichen Mehrfachexposition
durch die Einnahme unterschiedlicher NEM Rechnung getragen werden. Bei der
Höchstmengenableitung für angereicherte Lebensmittel wurden auch die ULs
und das Ernährungsverhalten jüngerer Kinder berücksichtigt.
Bei einem Teil der Höchstmengen für NEM empfiehlt das BfR zusätzlich
verpflichtende Angaben auf den Produkten. Außerdem macht das BfR darauf
aufmerksam, dass durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und zukünftige
Marktentwicklungen ggf. Anpassungen der Höchstmengen erforderlich werden
können.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.