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Startschuss für Partikelzählung im Abgas

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Die PTB veröffentlicht einheitliche Anforderungen für Abgas-
Partikelzähler.

Für bessere Luft in den Innenstädten und Klimaschutz – das Zählen von
Rußpartikeln soll zukünftig fester Bestandteil der Abgasuntersuchung von
Diesel-Pkw sein. Diese Aufgabe erfordert eine ganz neue Art von
Messgeräten, die erst einmal entwickelt, geprüft und von den Werkstätten
beschafft werden müssen. Um hier eine einheitliche Qualität zu
gewährleisten, hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die
messtechnischen Anforderungen an solche Partikelzähler in Kooperation mit
den betroffenen Stellen erarbeitet und in der vergangene Woche
veröffentlicht: Messgerätehersteller können ihre Geräte nun den PTB-
Anforderungen anpassen, Werkstätten dafür sorgen, dass sie rechtzeitig zum
1.1.2023 mit diesen Geräten ausgerüstet sind, und europäische
Nachbarländer haben eine Blaupause für vergleichbare eigene Lösungen. Die
EU könnte daraus gar eine harmonisierte europäische Lösung entwickeln, wie
bei der KFZ-Typzulassung.

An der Anzahl der Partikel im Dieselabgas lässt sich in Zukunft erkennen,
ob und wie effektiv der Partikelfilter des Wagens noch funktioniert. Der
Grenzwert wird bei 250.000 Partikeln pro Kubikzentimeter Abgas liegen.
Ursprünglich hatte der Gesetzgeber schon für dieses Jahr die Zählung von
Rußpartikeln im Dieselabgas in der periodischen Abgasuntersuchung (HU/AU)
vorgesehen, bevor die Einführung für Euro-6-Dieselkraftfahrzeuge auf den
Januar 2023 verschoben wurde. Dadurch haben Gerätehersteller, Prüfbehörden
und Werkstätten jetzt die notwendige Zeit, sich auf die komplett neue
Aufgabe vorzubereiten. Die nationale Arbeitsgruppe zur Einführung der
Partikelanzahlmesstechnik in der deutschen Abgas-/Hauptuntersuchung
(AUPNag), an der relevante Behörden und Industrie-Verbände beteiligt sind,
hat nun gemeinsam die Anforderungen an die neuen AU-Partikelmessgeräte
erarbeitet, die anschließend von der PTB veröffentlicht wurden (DOI
10.7795/510.20210623). Diese Anforderungen bilden die Grundlage für die
Baumusterprüfungen für diese komplett neue Klasse von AU-Abgasmessgeräten.

Partikelmessgeräte gibt es schon länger. Sie werden beispielsweise in der
Atmosphärenforschung oder zur Messung von Aerosolen verwendet oder auch
zur Bestimmung der Emissionsgrenzwerte bei der KFZ-Typenzulassung. Eine
metrologische Rückführung der Messergebnisse dieser Geräte erfolgte
allerdings häufig nicht. Die Herausforderung bestand nun darin,
Anforderungen zu erarbeiten, die Partikelzähler ausreichend genau und
zuverlässig machen. Gleichzeitig müssen sie für Werkstätten erschwinglich
und deutlich einfacher und robuster sein als bisher.

Messgeräte für die Abgasuntersuchung unterliegen dem Mess- und Eichgesetz
und bedürfen einer Baumusterprüfung durch eine
Konformitätsbewertungsstelle. Derzeit erteilt nur die
Konformitätsbewertungsstelle der PTB entsprechende Bescheinigungen. Daher
hat die PTB im Jahr 2018 ein 360 m² großes Prüflaborgebäude für
Abgasmessung in Betrieb genommen. Der 4,4 Millionen Euro teure Neubau, der
zwei hochmoderne Laboratorien für Trübungs- und CO-Abgasmessgeräte, ein
neuartiges Kalibrierlabor für Partikelzähler sowie den deutschen
Partikelanzahlprimärstandard beherbergt, war durch die Verschärfung der
Abgasuntersuchungsrichtlinie Ende 2017 nötig geworden. Die metrologischen
Grundlagen wurden seit 2011 im Rahmen eines europäischen
Forschungsprogramms sowie durch PTB-interne Mittel erarbeitet. Um dem
steigenden Bedarf an Kalibrierungen und Prüfungen gerecht zu werden, wird
derzeit ein weiteres Laborgebäude mit jeweils zwei Laboratorien für
Partikelzähler und für die Messung von Stickoxiden errichtet und
vermutlich im Herbst 2021 übergeben. Die verlässliche Messung von NOx im
Automobilabgas ist ebenfalls strategisches Thema metrologischer Forschung
und Entwicklung der PTB.

Anmerkung: An der AUPNag sind beteiligt: Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
Bundesanstalt für Straßenwesen, TÜV, Dekra, Eichbehörden, ASA, VDA, VDIK,
ZDK, PTB