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Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 – Stellungnahme zu aktuellen Rechtsfragen

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Die Flut vom Juli 2021 mit zahlreichen Toten und schwersten Zerstörungen
hat in Deutschland erneut zu einer Umweltkatastrophe größten Ausmaßes
geführt. Mittlerweile stehen neben Soforthilfen und den großzügigen
Spenden Privater umfangreiche staatliche Finanzmittel für einen
Wiederaufbau zur Verfügung. Bei den Überlegungen zur Verwendung dieser
Mittel stellt sich jedoch die Frage, ob und wieweit auf den zerstörten
Flächen überhaupt noch bauliche Anlagen zugelassen werden sollen.

Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Stellungnahme der ARL, die sich
in erster Linie an die zuständigen Träger der Verwaltung auf allen Ebenen,
aber auch an den Gesetzgeber richtet. Dabei ist uns bewusst, dass für den
kurzfristigen Wiederaufbau zunächst vom geltenden Rechtsrahmen auszugehen
und der wichtige Beitrag der Regional- und Landesplanung einzubeziehen
ist. Unzumutbar wäre für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie
Kommunen ein längerer Baustopp, bis neue Regeln in Kraft gesetzt und
umgesetzt worden sind. Da nach den maßgeblichen Prognosen künftig häufiger
extreme Wetterlagen eintreten dürften als bisher, bedarf es jedoch
dringend auch grundsätzlicher Überlegungen zur Fortentwicklung dieses
Rechtsrahmens.

Die Stellungnahme wird vom Präsidium der ARL herausgegeben. Sie wurde
inhaltlich erarbeitet von den Mitgliedern des Informations- und
Initiativkreises (IIK) Forum Planungsrecht der ARL, die hier
ausschließlich ihre persönliche Auffassung wiedergeben (Prof. Dr. Dr.
Wolfgang Durner LL.M. (Vorsitzender); Prof. Dr. Andrea Edenharter; Prof.
Dr. Susan Grotefels (Stellvertretende Vorsitzende); Prof. Dr. Gerd Hager;
Dr. Robert Koch; Prof. Dr. Christoph Külpmann; Dr. Boas Kümper; Dr. Peter
Runkel; Prof. Dr. Sabine Schlacke; Dr. Holger Schmitz; Dr. Jens
Wahlhäuser; Prof. Dr. Armin von Weschpfennig (Geschäftsführer)).

Mehr zum IIK Forum Planungsrecht:https://www.arl-net.de/de/projekte/forum-
planungsrecht

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Die ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft leistet
wissensbasierte Analyse und Beratung zu aktuellen Fragen nachhaltiger
Raumentwicklung. Komplexe gesellschaftliche Herausforderungen erfordern
integrative und damit inter- und transdisziplinäre Perspektiven. Die
spezifische Arbeitsweise der ARL –  transdisziplinär und netzwerkförmig –
ermöglicht das enge Zusammenwirken und den umfassenden Austausch von
Wissenschaft und Praxis. Die Forschungs- und Transfertätigkeiten, die das
personelle Netzwerk, bestehend aus herausragenden Fachleuten aus der
Wissenschaft und Praxis, in den gemeinsamen Arbeitsgremien leistet, halten
wichtige Erkenntnisse für die zukunftsorientierte Entwicklung räumlicher
Strukturen und deren politisch-planerischer Gestaltung bereit. Die ARL
macht deshalb ihre Arbeitsergebnisse allen fachlich Interessierten sowie
politisch-administrativen Verantwortlichen dauerhaft zugänglich.