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RLI zum Start von Redispatch 2.0: Redispatch muss auch Verbrauchsseite einbeziehen

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Das Reiner Lemoine Institut (RLI) begrüßt das heutige Inkrafttreten des
„Redispatch 2.0“ als ersten wichtigen Schritt bei der Umstellung des
Energiesystems auf dezentrale Erneuerbare Energien, sieht jedoch
langfristig noch Ergänzungsbedarf.

Mit dem heutigen Wirksamwerden der Novelle des
Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) – wenn auch vorerst in Form
einer Übergangslösung – sind alle Energieerzeugungsanlagen mit einer
installierten Leistung ab 100 kW dazu verpflichtet, am Redispatch
teilzunehmen. Die Verbrauchsseite fehlt allerdings noch völlig. Ohne sie
wird eine langfristige Umstellung des Energiesystems auf 100 Prozent
Erneuerbare Energien nicht gelingen.

Redispatch ist ein Verfahren, mit dem das Stromnetz stabil gehalten wird.
Bislang konnten nur Übertragungsnetzbetreiber Redispatch-Maßnahmen
anordnen – sie fordern Kraftwerke dazu auf, mehr oder weniger Strom zu
erzeugen, um die regionale Balance von Einspeisung und Verbrauch zu
halten. Mit Redispatch 2.0 wird diese Regelungsaufgabe auf
Verteilnetzbetreiber und kleinere Kraftwerke, inklusive Erneuerbare-
Energie-Anlagen und Stromspeicher ausgeweitet.

Die Ausweitung ist ein wichtiger Schritt im Umbauprozess des Stromnetzes
hin zu dezentraler Erzeugung durch Erneuerbarer Energien. Durch ihren
steigenden Anteil verändern sich Lastflüsse innerhalb des Netzes,
Redispatch-Maßnahmen werden immer häufiger durchgeführt. Daher ist es
sinnvoll, auch Anlagen auf niederen Spannungsebenen in dieses Verfahren
miteinzubeziehen. Erneuerbare-Energie-Anlagen liegen durch ihre verteilten
Standorte zudem oft näher an den jeweiligen Netzengpässen und können diese
effizienter beseitigen als zentral gelegene konventionelle Kraftwerke.

Was verändert das neue Gesetz? Bisher waren nur etwa 80 Erzeugungsanlagen
in ganz Deutschland Teil des Redispatch-Systems, heute dürfte sich diese
Zahl auf einen Schlag etwa vertausendfachen – das Stromnetz wird
flexibler. Dadurch kommt den Verteilnetzbetreibern eine ganz neue Rolle
zu, ihre Verantwortung wird gestärkt und ihr Handlungsspielraum
vergrößert. Dies ist auch deswegen wichtig, weil auf Verteilnetzebene so
gut wie alle stromverbrauchenden Anlagen und Haushalte angeschlossen sind
– diese bergen ebenfalls ein riesiges Potenzial, Netzengpässe und
Ungleichgewichte auszugleichen. Da allerdings die Verbrauchsseite durch
Redispatch 2.0 noch nicht angetastet wird, wird es hier langfristig einer
weiteren Vereinheitlichung bedürfen.

Das RLI hat durch zahlreiche Forschungsprojekte, wie etwa das BMU-
geförderte Projekt „Netz_eLOG" (https://reiner-lemoine-institut.de
/intelligente-netzintegration-e-mobilitaet/), gezeigt, dass der Umfang
möglicher Redispatch-Aufrufe von Anfang an gering gehalten werden könnte,
wenn Stromverbraucher wie etwa E-Autos als Flexibilitätsoption genutzt
würden. Netzbetreiber könnten perspektivisch große elektrische
Fahrzeugflotten in ihre Prognoseprozesse einbinden und die
Elektromobilität auch in der langfristigen Netzausbauplanung
berücksichtigen. Noch erlaubt es der Rechtsrahmen nicht, den Endnutzenden
entsprechende Anreize für eine spontane Lasterhöhung anzubieten, wenn die
Erzeugung aus Wind- und PV-Analgen lokal sehr hoch ist. Die Devise könnte
dann sein: Anreize für Lasterhöhung vorsehen und Abschaltung sowie
Entschädigung vermeiden. Es wäre sinnvoll, die gesetzlichen
Rahmenbedingungen im nächsten Schritt so anzupassen, dass dies möglich
wird: Redispatch 3.0 sollte auch die Verbrauchsseite beinhalten.

Das Reiner Lemoine Institut ist ein unabhängiges, gemeinnütziges
Forschungsinstitut, das sich für eine Zukunft mit 100 Prozent Erneuerbaren
Energien einsetzt. Unsere drei Forschungsbereiche sind „Transformation von
Energiesystemen“, „Mobilität mit Erneuerbaren Energien“ und „Off-Grid
Systems“. Wir forschen anwendungsorientiert mit dem Ziel, die langfristige
Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien wissenschaftlich
zu unterstützen.