Zum Hauptinhalt springen

Stellungnahme zum Beschluss des BVerfG zu Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung in der Triage

Pin It

Stellungnahme der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv-
und Notfallmedizin (DIVI) zum Beschluss des ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts vom 28.12.2021 –
1 BvR 1541/20 – Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung in
der Triage

Die Hauptautoren der Leitlinie „Entscheidungen über die Zuteilung
intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie“, zum
ersten Mal veröffentlicht am 25.03.2020, kommentieren das heute vom
Bundesverfassungsgericht gesprochene Urteil wie folgt:

1.      Das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die DIVI Empfehlungen
„Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im
Kontext der COVID-19-Pandemie“ verfassungskonform sind – und zwar dieses
insbesondere auch hinsichtlich des Kriteriums der klinischen
Erfolgsaussicht.

2.      Risiken für Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankungen könnten
sich aber daraus ergeben, dass die Empfehlungen in der Praxis nicht
angemessen befolgt werden.

3.      Um die sachgemäße Anwendung der Empfehlungen zu unterstützen, hat
die DIVI in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften auch in großen
Onlineformaten Fortbildungen in Form von Webinaren zur praktischen
Umsetzung organisiert. Auch zukünftig werden sich die Fachgesellschaften
intensiv in der Aus-, Fort- und Weiterbildung bezüglich dieses Themas
engagieren. Insofern begrüßt die DIVI, dass das Bundesverfassungsgericht
spezifische Vorgaben für die Aus- und Weiterbildung in der Medizin und
Pflege und insbesondere des intensivmedizinischen Personals anregt, um auf
eine Vermeidung von Benachteiligungen wegen Behinderung und/oder
chronischen Erkrankungen in einer Triage-Situation hinzuwirken.

4.      Die DIVI wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
sorgfältig dahingehend überprüfen, inwieweit weitere Präzisierungen ihrer
Empfehlungen notwendig sind. Die aktuelle Fassung der S1-Leitlinie kann
online auf den Seiten der DIVI wie der AWMF abgerufen werden.

5.      Grundsätzlich begrüßt die DIVI, dass das Bundes-verfassungsgericht
den Gesetzgeber mit seiner heutigen Entscheidung auffordert, zum Umgang
mit einer möglichen pandemiebedingten Triage-Situation Stellung zu
beziehen – auch mit Blick auf die von der DIVI immer wieder geforderte
Rechtssicherheit für die handelnden Akteure in dilemmatischen
Entscheidungssituationen.

Professor Dr. Uwe Janssens,
Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin, Eschweiler

Professor Dr. Georg Marckmann,
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, LMU München

Professor Dr. Jan Schildmann,
Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Halle (Saale)

Professor Dr. Jochen Taupitz,
Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht,
Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim

-----------------

Ansprechpartner für Journalisten:

Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel +49 (0)89 230 69 60 21
www.divi.de/presse

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
e.V. (DIVI)

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-
und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss
von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus
Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin
sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende
Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der
Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist
damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de