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DEGUM: Neues Zertifikat für bessere gynäkologische Behandlung

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Der Ultraschall ist die mit Abstand wichtigste Untersuchungsmethode in der
frauenärztlichen Praxis: Wenn es darum geht, gut- oder bösartige Tumore
oder angeborene Fehlbildungen der inneren Genitale zu erkennen,
Endometriose-Herde aufzuspüren, Operationen zu planen oder nach den
Gründen für einen unerfüllten Kinderwunsch zu suchen, kommt der Bildgebung
per Ultraschall ein hoher Stellenwert zu.

Um die Qualität der gynäkologischen Ausbildung in diesem wichtigen Bereich
zu sichern, hat die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
e.V. (DEGUM) ihr Stufenkonzept zur Zertifizierung neu strukturiert und um
einen Zertifizierungskurs für die gynäkologische Ultraschalldiagnostik der
Stufe II erweitert. Damit werde die entsprechende ärztliche Expertise auch
für die Patientinnen transparent gemacht, betont die Fachgesellschaft.

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Ein gynäkologisches DEGUM-Zertifikat der Stufe II konnte auch früher schon
beantragt und erworben werden – allerdings nur kombiniert für die Bereiche
der Gynäkologie und der Geburtshilfe. „Der Schwerpunkt lag hier stark
aufseiten der Pränataldiagnostik und Geburtshilfe“, sagt DEGUM-Experte
Professor Dr. med. Markus Hoopmann, Leiter der gynäkologischen Sonografie
am Universitätsklinikum Tübingen. In den vergangenen Jahren seien jedoch
die Anforderungen an die gynäkologischen Ultraschalluntersuchungen stark
gestiegen – beispielsweise der wachsende Bedarf an
Unfruchtbarkeitsdiagnostik sowie das steigende Risiko dafür, dass
Frühschwangerschaften sich im problematischen Bereich einer früheren
Kaiserschnittnarbe einnisten, verdeutlichten dies exemplarisch. Zudem
erlaube die immer bessere Ultraschalltechnik mittlerweile sehr
detaillierte Aussagen über die Beschaffenheit von Wucherungen im Bereich
der Gebärmutter, der Eileiter oder der Eierstöcke. „Diese Informationen
sind sehr wichtig für die Planung von Operationen“, betont Hoopmann, der
die Qualitätsanforderungen für die neue DEGUM Stufe II federführend mit
verfasst hat.

„Um seinen vollen Nutzen entfalten zu können, gehört das Instrument
Ultraschall jedoch in die Hände erfahrener Untersucher“, so Hoopmann
weiter. Um das Zertifikat der Stufe II zu erhalten, müssen die Ärztinnen
und Ärzte daher eine bestimmte Zahl von sonografischen Befunden vorlegen,
die sich im Nachgang histologisch bestätigt haben, sowie eine Mindestzahl
von DEGUM-zertifizierten Fortbildungen nachweisen.

Mit der Einführung des neuen Zertifikats hofft die DEGUM auch, dem
Expertenultraschall zu der Stellung zu verhelfen, die ihm den aktuellen
Leitlinien gemäß zukommt. „Noch immer werden Patientinnen mit
gynäkologischen Diagnosen wie Fehlbildungen, Tumoren oder Torsionen zu
häufig in die Radiologie überwiesen“, sagt Hoopmann. Die kostenintensiven
radiologischen Methoden seien dem Expertenultraschall jedoch bei den
meisten gynäkologischen Fragestellungen nicht überlegen und lieferten
keine relevanten Zusatzinformationen. Für die Patientinnen sei ihr
unnötiger Einsatz jedoch zum Teil mit Strahlenbelastung verbunden,
verzögere den Beginn der Therapie und steigere das Risiko für Unter- oder
Überbehandlungen.

Das Mehrstufenkonzept der DEGUM hat sich bereits im Bereich der
sonografischen Untersuchung der Brust (Mammadiagnostik), sowie im
pränatalen/geburtshilflichen Bereich bewährt. „Mit der gynäkologischen
Stufe II schaffen wir nun auch in diesem wichtigen Bereich eine
objektivierbare Grundlage für den Expertenstatus“, sagt Hoopmann. Damit
werde zum einen die Ausbildung in der Gynäkologie verbessert, zum anderen
bekämen qualifizierte Untersucherinnen und Untersucher die Möglichkeit,
sich auch als solche auszuweisen. So könnten sich auch die Patientinnen
anhand des Zertifikats orientieren, wer über die für ihre Behandlung so
bedeutsame Expertise verfüge.