Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs fordert Recht auf Vergessen!
In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 16.500
junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 39 Jahren an Krebs. Über 80
Prozent von ihnen können heute geheilt werden. Sie möchten danach ihre
meist unterbrochene Ausbildung, ihr Studium oder ihre Arbeit wieder
aufnehmen und beruflich durchstarten, sich eine Existenz aufbauen und
gegebenenfalls eine Familie gründen. Doch das Stigma ihrer früheren
Erkrankung begleitet sie ein Leben lang.
Junge Erwachsene mit Krebs sind während und nach ihrer Diagnose mit einer
Vielzahl an Herausforderungen konfrontiert. Neben der bestmöglichen
medizinischen Krebstherapie rücken auch soziale und finanzielle Fragen in
den Vordergrund.
Mit dem Ende der Therapie sind die Belastungen noch lange nicht zu Ende.
Auch nach vielen Jahren gibt es Probleme bei der Aufnahme von Krediten,
dem Abschluss von Versicherungen wie Krankhauszusatz- oder
(Risiko-)Lebensversicherungen oder der Verbeamtung.
Der Krebs mag besiegt sein, aber in den Papieren bleibt er für immer. Die
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs hält es nicht für
gerechtfertigt, junge Menschen nach Beseitigung der Erkrankung und
Krankheitsfreiheit über fünf Jahre weiter anhaltend zu benachteiligen.
Genau betrachtet ist es eine Diskriminierung, für die es keine
Rechtfertigung gibt.
„Wir können Ihnen nur einen Kredit für Ihren Hausbau geben, wenn Sie eine
Lebensversicherung abschließen, und ich sage Ihnen, das ist aussichtlos“,
sagte man Laura, nachdem sie im Alter von 23 Jahren die Diagnose Hodgkin
Lymphom erhalten hatte. Verschiedene Kreditinstitute rieten dazu, dass ihr
Mann alles auf sich nehmen sollte. Andere Betroffene berichten von
unangemessenen und pauschal überhöhten Prämien beim Abschluss von
Versicherungen.
Von ähnlichen Erfahrungen kann auch Robert berichten, der mit 21 Jahren
eine Hodenkrebsdiagnose erhielt und sich acht Jahre nach beendeter
Behandlung erfolglos um eine Anstellung als Polizeibeamter bewarb. Ihm
wurde in ärztlichen Gutachten „eine hervorragende psychische und
physische Verfassung attestiert […] die Einschränkungen für bestimmte
Einsätze im Polizeidienst nicht erforderlich mache“.
Dennoch wies das Gericht seine Klage ab mit der Begründung, „[…] Es
bestehe beim Kläger ein nicht exakt abschätzbares Restrisiko hinsichtlich
der Entwicklung eines Tumorrezidivs [...]“. Dabei verwies man auf die
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg PDV 300
‚Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der
Polizeidienstfähigkeit‘. Danach dürfen Kandidat:innen von der Einstellung
ausgeschlossen werden, wenn bei ihnen „schwerwiegende oder gehäuft
auftretende Vorerkrankungen, bei denen mit Rückfällen zu rechnen ist“,
vorliegen.
„Wir empfinden diesen Fall und die zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift
als besonders krass, denn die Rückfallwahrscheinlichkeit nach Hodenkrebs
ist gering und langfristige Nebenwirkungen der Therapie sind sehr selten“,
sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung.
Dies sind nur zwei Beispiele von Diskriminierungserfahrungen junger
Betroffener, die die Stiftung in den vergangenen Wochen und Monaten
gesammelt hat.
Diese Benachteiligung muss ein Ende haben! Die Deutsche Stiftung für junge
Erwachsene mit Krebs fordert deshalb das „Recht auf Vergessen“ in
Deutschland umzusetzen.
Recht auf Vergessen („Right to be forgotten“) – eine Europäische
Initiative
2018 brachte das europäische Interessenbündnis „Youth Cancer Europe“[1]
unter Federführung von Šarūnas Narbutas[2] aus Litauen und Katie Rizvi[3]
aus Rumänien mit dem „White Paper on the needs of young people living with
cancer“[4] den Stein in Sachen „Recht auf Vergessen“ ins Rollen. Daran
beteiligt waren auch Betroffene aus den TREFFPUNKTEN der Stiftung.
Mittlerweile gibt es entsprechende Gesetzesinitiativen in Frankreich,
Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal.[5] Auch Italien hat vor
Kurzem die Debatte zum Recht auf Vergessen angestoßen.[6] Darin möchte man
zudem eine Änderung im Bereich des Adoptivrechts erwirken, das ehemaligen
Krebspatient:innen zukünftig bessere Chancen bei der Adoption von Kindern
einräumt.
Das Recht auf Vergessen („Right to be forgotten“) für Krebsüberlebende
sollte dabei nicht mit dem gleichen Begriff verwechselt werden, der im
Zusammenhang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet
wird. In der DSGVO bezieht sich der Begriff auf das Recht, bestimmte Daten
aus Aufzeichnungen eines Datenverantwortlichen löschen zu lassen.
Angewendet auf Krebsbetroffene bedeutet „Right to be forgotten“, nicht
länger diskriminiert zu werden, wenn ein:e ehemalige:r Krebspatient:in
Finanzdienstleistungen, genauer gesagt Kreditaufnahmen und Versicherungen,
wahrnehmen möchte. Ganz praktisch: Versicherungen oder Banken sollen nach
einer gewissen Zeit die frühere Krebserkrankung bei ihren
Risikobewertungen nicht mehr berücksichtigen dürfen. Darüber hinaus muss
auch die Praxis bei der Verbeamtung durch gesetzliche Regelung angepasst
werden.
Der Bundestag sollte sich noch in dieser Legislaturperiode mit dieser
Frage befassen und wie die übrigen Gründungsmitglieder der Europäischen
Gemeinschaft mit gutem Beispiel vorangehen.
Stiftung spricht mit Abgeordneten des Bundestages und des Europaparlaments
Seit Jahren gibt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs in
der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik Betroffenen eine Stimme.
Gemeinsam mit ihnen organisiert sie Termine mit politischen
Entscheidungsträgern und weist auf bestehende Versorgungslücken und
Anliegen hin.
In den vergangenen sechs Wochen konnte das Thema „Recht auf Vergessen“
bereits mit den folgenden Abgeordneten in digitalen Gesprächsrunden
diskutiert werden: Dr. Ottilie Klein, MdB (CDU), Tiemo Wölken, MdEP (SPD)
sowie Katrin Helling-Plahr, MdB und Jens Teutrine, MdB (beide FDP). Es
konnte eine erste Sensibilisierung für das Thema erreicht werden. Die
Bedürfnisse junger Krebspatient:innen werden dank des Einsatzes der
Betroffenen zunehmend ernst genommen. Weitere Treffen sind in Planung.
Stiftung sammelt Erfahrungen junger Betroffener unter dem
#RechtAufVergessen
Wir bitten junge Betroffene, der Stiftung von ihren
Diskriminierungserfahrungen zu berichten und unter den Hashtags
#RechtAufVergessen und #righttobeforgotten in der Öffentlichkeit
Aufmerksamkeit zu schaffen. Benachteiligungen sollten nicht im Dunkeln
bleiben.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer
im Alter von
18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit
Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige,
Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die
Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen
Betroffenen, Fachärzt:innen sowie anderen Expert:innen entwickelt und
bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Patient:innen.
Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für
Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle
Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig
anerkannt.
Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE33 1002 0500 0001 8090 01, BIC: BFSW DE33[1] https://www.youthcancereurope.
[2] https://www.youthcancereurope.
[3] https://www.youthcancereurope.
[4] https://www.youthcancereurope.
/YouthCancerEurope_Brussels_20
[5] https://ecpc.org/wp-content/up
5MS-112021.pdf
[6] https://ecpc.org/policy/the-ri
