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An die Opfer erinnern - Unterlagen zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht werden digital zugänglich

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Bundesfinanzministerium geht mit Landesarchiv Baden-Württemberg und FIZ
Karlsruhe langfristige Kooperation ein

Das Landesarchiv Baden-Württemberg und FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut
für Informationsinfrastruktur werden für ein vom Bundesministerium der
Finanzen initiiertes Großprojekt das Dokumentenerbe zur Wiedergutmachung
nach 1945 für Angehörige, Forschung und Bildungsarbeit digital zugänglich
machen. Die Informationen sollen in einem innovativen Themenportal
bereitgestellt werden. Am Donnerstag (28. April) stellten die Partner auf
einer gemeinsamen Veranstaltung im Staatsarchiv Ludwigsburg erste
Ergebnisse eines Pilotprojekts vor.

Eva-Maria Meyer, Unterabteilungsleiterin im Bundesfinanzministerium, sagte
bei ihrem Besuch in Ludwigsburg: „Die Geschichte der Wiedergutmachung in
Deutschland ist ein wesentlicher Aspekt der deutschen Nachkriegs- und
Demokratiegeschichte. Um sie sichtbar, erforschbar und begreifbar zu
machen, arbeitet das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit Archiven auf
Bundes- und Länderebene am Aufbau eines Themenportals zum Dokumentenerbe
der Wiedergutmachungsakten. Das Landesarchiv Baden-Württemberg und FIZ
Karlsruhe sind mit dem Bundesarchiv wichtige Partner bei diesem Vorhaben
und bringen unter anderem umfangreiche Kompetenzen bei der
Digitalisierung, Erschließung und Onlinepräsentation des komplexen
Archivguts mit ein.“

Prof. Dr. Gerald Maier, Präsident des Landesarchivs, betont: „Die Archive
stellen sich mit diesem Projekt in besonderer Weise ihrer Aufgabe, an
Unrecht zu erinnern und Verantwortlichkeiten transparent zu machen. Mit
der Dokumentation der Wiedergutmachung leisten sie zugleich einen
wichtigen Beitrag zur Demokratisierungsgeschichte unserer Gesellschaft
nach 1945. Die Dokumente stehen für individuelle Anliegen ebenso zur
Verfügung wie für neue Forschungsfragen.“

Sabine Brünger-Weilandt, Direktorin und Geschäftsführerin von FIZ
Karlsruhe, unterstreicht: „Die Herausforderung besteht darin, zum einen
sehr große Mengen an Daten aufzubereiten und für ganz unterschiedliche
Fragestellungen zugänglich zu machen, zum anderen aber auch in der sehr
großen Heterogenität der historischen Dokumente. Wir freuen uns sehr, mit
unseren Kenntnissen und Erfahrungen zu diesem politisch, gesellschaftlich
und historisch so bedeutenden Vorhaben einen Beitrag leisten zu dürfen.“

Fast 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesentschädigungsgesetzes
befinden wir uns heute in einer Situation, in der die letzten
Antragstellerinnen und Antragsteller und somit die letzten Zeitzeuginnen
und Zeitzeugen der nationalsozialistischen Verfolgung sterben. In
deutschen Archiven kann man in tausenden Metern Aktenmaterial Einblicke in
die Praxis der Wiedergutmachung gewinnen – seien es reine Verwaltungsakten
oder Einzelfall-Entschädigungsakten. Zugleich sind diese Akten die
wichtigste Quelle für die Erforschung von Schicksalen der Opfer
nationalsozialistischer Verfolgung.

Im Archivportal-D, dem deutschen Onlineportal zur Recherche von Archivgut,
dessen Aufbau von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wurde,
wird der zentrale digitale Zugang zu den Unterlagen der
Wiedergutmachungspolitik geschaffen. Sie werden hier in einem Themenportal
gebündelt und mit historischen Hintergrundinformationen, der Präsentation
von Forschungsprojekten und Materialien für die politische Bildungsarbeit
angereichert. Mit der Digitalisierung der Akten wird die Nutzung erheblich
erleichtert, auch wenn aus Datenschutzgründen manche Unterlagen erst
später online gestellt werden können. Das Angebot richtet sich sowohl an
Verwandte und Nachkommen der Verfolgungsopfer, an Gedenkstätten, an die
Wissenschaft allgemein sowie an die internationale interessierte
Öffentlichkeit.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg verfügt in seinen Beständen selbst über
umfangreiche Unterlagen zur Wiedergutmachung. Allein im Bereich der
Individualentschädigung sind über 120.000 Einzelfallakten überliefert. Mit
einem Pilotprojekt hat das Landesarchiv in Kooperation mit FIZ Karlsruhe
den Auftakt für das Gesamtprojekt gemacht: Das Staatsarchiv Ludwigsburg
hat seit 2020 eine exemplarische Auswahl von 6.000 Akten aus den
Landesarchiv-Beständen digitalisiert, um an ihnen innovative Wege zur
Erschließung der Inhalte zu testen. Es werden automatische Verfahren der
Text- und Mustererkennung experimentell erprobt, um das Potenzial von
Künstlicher Intelligenz auszuloten. Erste Ergebnisse sind
vielversprechend. Die forschungsbasierte und wissenschaftlich-technische
Expertise von FIZ Karlsruhe auf den Gebieten Künstliche Intelligenz und
e-Research eröffnet damit ein breites Feld zukunftsorientierter
Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des Semantic Web.

Ergänzende digitale Vermittlungsangebote wie Nutzungsseminare,
Rechercheratgeber und ein Podcast-Format, das sich derzeit in der
Umsetzung befindet, eröffnen weitere niedrigschwellige Zugänge zu den
Unterlagen und zum Themenkomplex Wiedergutmachung.

Der offizielle Startschuss für das bundesweite Themenportal fällt am 1.
Juni 2022. Dann wird das Bundesfinanzministerium mit dem Bundesarchiv und
den Archiven der Länder die Rahmenvereinbarung „Themenportal
Wiedergutmachung“ bei einem Festakt auf dem Bonner Petersberg
unterzeichnen.

Themenportal Wiedergutmachung

Das Bundesministerium der Finanzen ist seit den frühen 1950er Jahren
zuständig für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch
die Bundesrepublik Deutschland. Vor dem Hintergrund, dass in absehbarer
Zeit leider keine Überlebenden des Holocaust, des Porajmos und des NS-
Terrors mehr am Leben sein werden, erfolgten vor einigen Jahren erste
Überlegungen über die Zukunftsfragen und die sich hieraus ergebenden
Folgeaufgaben der Wiedergutmachung. Die in über sieben Jahrzehnten aus den
Wiedergutmachungsverfahren entstandenen Akten und Unterlagen der
Wiedergutmachung stellen nicht nur die demokratiegeschichtliche
Entwicklung einer sich zu den Verbrechen der Vergangenheit bekennenden und
Verantwortung übernehmenden Nachkriegsgesellschaft dar. Dieses weltweit
einzigartige „Dokumentenerbe“ erhält weitere Bedeutung durch die
hunderttausend- und millionenfach vorhandenen Einzelfallakten der
Antragssteller, die im Verwaltungsverfahren ihr Verfolgungsschicksal wie
auch ihre Familiengeschichte mit Angabe von Daten, Orten, Namen, Tätern,
weiteren Opfern und mehr geschildert haben.

Somit sind die Unterlagen nicht allein für die wissenschaftliche Forschung
von höchster Bedeutung, sondern vor allem auch für die Angehörigen und
Nachkommen der Verfolgten. Aufgrund der nicht-linearen Entwicklung und der
föderativen Ausführung bestimmter Regelungen sind die betreffenden
Unterlagen auf das Bundesarchiv, die Landes- und Staatsarchive und weitere
Stellen im In- und Ausland verteilt bzw. liegen teilweise noch in den
Behörden.

Aus diesem Grund ist die Herstellung eines einheitlichen, digitalen und
somit internationalen Zugangs zu diesen über verschiedenste Archive
verteilten Akten ein Kernelement der Folgeaufgaben der Wiedergutmachung.
Mit dem Landesarchiv Baden-Württemberg, dem Bundesarchiv und dem FIZ
Karlsruhe hat BMF drei kompetente Partner gefunden, die es bei seiner
Folgeaufgabe der Wiedergutmachung, dem Auf- und Ausbau eines Themenportals
Wiedergutmachung, unterstützen.

Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts

Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts umfasst alle
Maßnahmen, die zunächst unmittelbar nach Kriegsende in den westlichen
Besatzungszonen und später fortgeführt durch die Bundesrepublik
Deutschland unternommen wurden, um die Folgen nationalsozialistischer
Verfolgung finanziell zu entschädigen und entzogene Vermögenswerte
zurückzuerstatten. Neben der Globalentschädigung für Israel und andere
Staaten konnten Millionen verfolgter Opfer des Nationalsozialismus bis
1969 auf gesetzlicher Basis Entschädigungs- und Rückerstattungsanträge bei
den zuständigen Ämtern der westlichen Bundesländer vorbringen. Entschädigt
wurden unter anderem Schaden an Leib und Leben, an Freiheit, an Körper und
Gesundheit, Wirtschaftsschäden und Schäden im beruflichen Fortkommen.
Rückerstattet wurden Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilien,
Unternehmen, Wert- und Kunstgegenstände oder Barvermögen. Bis heute wurden
umgerechnet ca. 80 Milliarden Euro an Wiedergutmachungsleistungen an die
Opfer oder deren Hinterbliebene ausgezahlt.