Zum Hauptinhalt springen

Studie: Bundesamt für Strahlenschutz untersucht Radon-Situation an Arbeitsplätzen

Pin It

Bei der Arbeit kann man mit den unterschiedlichsten Schadstoffen in
Berührung kommen. Ein wenig bekannter Innenraumschadstoff ist das
radioaktive Gas Radon

Bei der Arbeit kann man mit den unterschiedlichsten Schadstoffen in
Berührung kommen. Ein wenig bekannter Innenraumschadstoff ist das
radioaktive Gas Radon. Radon kommt deutschlandweit im Boden vor und kann
sich in Gebäuden sammeln. Ist man längere Zeit erhöhten Radon-Mengen
ausgesetzt, steigt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

Wissen über Radon-Situation an Arbeitsplätzen verbessern
Um einen besseren Überblick über die Radon-Situation an Arbeitsplätzen in
Deutschland zu erhalten, lässt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im
Rahmen einer Studie Radon-Messungen an Arbeitsplätzen durchführen.
Teilnehmen können Arbeitgeber*innen, für die keine gesetzliche Radon-
Messpflicht nach dem Strahlenschutzgesetz besteht und die Arbeitsplätze in
Keller- oder Erdgeschossen haben.

Arbeitgeber*innen in Radon-Vorsorgegebieten sind bereits seit Anfang 2021
dazu verpflichtet, die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen in Keller-
und Erdgeschossen bestimmen zu lassen und bei Werten über dem gesetzlichen
Referenzwert Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Die
Ergebnisse dieser Radon-Messungen stehen dem Bundesamt für Strahlenschutz
in anonymisierter Form für die Forschung zur Verfügung.

Schutz vor Radon weiterentwickeln
„Zusammen mit den Messdaten aus den Radon-Vorsorgegebieten ermöglichen uns
die Daten aus der aktuellen Studie, die Radon-Situation an Arbeitsplätzen
in Deutschland besser zu erfassen“, erklärt BfS-Präsidentin Inge Paulini.
„Dies wird uns dabei unterstützen, Empfehlungen für die Weiterentwicklung
der gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Radon zu entwickeln, und wird
möglicherweise Hinweise auf Branchen liefern, in denen ein bisher nicht
bekanntes, erhöhtes Radon-Risiko besteht.“
Paulini betont: „Dieses Ziel erreichen wir nur, wenn sich viele
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für unsere Forschung und für den
Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten engagieren und an der Studie
teilnehmen.“

Arbeitgeber*innen erhalten Messergebnisse
Insgesamt sollen mindestens 2.000 Messungen, quotiert nach Branchen und
Regionen, stattfinden. Pro Betrieb kann die Radon-Konzentration in der
Regel an bis zu zwei Arbeitsplätzen bestimmt werden. Dazu werden kleine,
unscheinbare Messgeräte ausgegeben, die ein Jahr lang an dem Arbeitsplatz
bleiben und dann zur Auswertung an das Projektteam zurückgeschickt werden.
Die Messergebnisse werden den Arbeitgeber*innen im Anschluss zur Verfügung
gestellt.

Beitrag zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten
„Mit der Teilnahme an der Studie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
ihre Fürsorgepflicht für die Beschäftigten wahrnehmen, und erste Hinweise
erhalten, ob Radon für sie ein Thema sein könnte“, erläutert Paulini.

Sie weist darauf hin, dass sich aus einer Messung auch Verpflichtungen
ergeben könnten: „In den meisten Fällen werden die Messungen Entwarnung
geben. Liegt ein Messergebnis allerdings über dem gesetzlichen
Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft, müssen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Maßnahmen gegen Radon ergreifen. Dies ist
auch im Sinne der Beschäftigten sinnvoll.“

Studiendetails und Anmeldung
Details zur Studie und zu den Teilnahmebedingungen sind unter www.bfs.de
/radon-studie-2022 abrufbar.

Arbeitgeber*innen können ihr Interesse an einer Teilnahme ausschließlich
über das beauftragte Sachverständigenbüro Dr. Kemski unter www.kemski-
bonn.de/BfS_Arbeitsplatz/Beschreibung anmelden.

Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken,
überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen
Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im
medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und
strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind
weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde
betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen
Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.