Nach Verfassungsgerichtsurteil: IÖW empfiehlt, Anwohner und standortnahe Gemeinden mehr an Energiewende zu beteiligen
Verpflichtende Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen
in Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungsgemäß
► IÖW empfiehlt: auch andere Bundesländer und der Bund sollten
Beteiligungsregelungen schaffen, um die Energiewende zu beschleunigen
► Finanzielle Beteiligung muss Teil einer Gesamtstrategie für Förderung
einer regional geprägten Energiewende werden
Berlin, 17. Mai 2022 – Auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat
die Energiebranche gewartet: Ist das Bürger- und
Gemeindenbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verfassungsgemäß?
Die Antwort: ja, das Land darf Betreiber von Windenergieanlagen dazu
verpflichten, Bürger*innen im Umkreis von fünf Kilometern der Anlagen eine
Eigentumsbeteiligung oder alternativ Sparprodukte anzubieten und der
Standortgemeinde eine Abgabe zu zahlen, um auf diese Weise die Akzeptanz
der lokalen Bevölkerung gegenüber Windrädern zu stärken. Um den Ausbau
erneuerbarer Energien angesichts der Klimakrise und des Ukraine-Kriegs
deutlich zu beschleunigen, empfiehlt das Institut für ökologische
Wirtschaftsforschung (IÖW) nun eine noch weitergehende Beteiligung von
Bürger*innen an der Energiewende.
Gerichtsurteil bestätigt, dass Eigentumsbeteiligung geeignet ist
Im Jahr 2021 hat die Bundesregierung eine Beteiligungsregelung im
Erneuerbare-Energien-Gesetz geschaffen, wobei diese, anders als die
Regelung in Mecklenburg-Vorpommern, lediglich eine freiwillige Zahlung der
Anlagenbetreiber an die Kommunen ermöglicht. In einer Studie im Auftrag
des Wirtschaftsministeriums hatte das IÖW gemeinsam mit dem Institut für
Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) und der Kanzlei Becker Büttner
Held (BBH) entsprechende Vorschläge für die finanzielle Beteiligung von
betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren
Energieanlagen vorgelegt.
„Die Bundesregelung ist zwar ein wichtiger Schritt hin zu mehr
Beteiligung, aber unsere Empfehlungen zur Beteiligung von Kommunen und
Bürger*innen gehen noch deutlich weiter“, sagt IÖW-Wissenschaftler Steven
Salecki. „Auch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist in
diese Richtung: Es sieht eine Eigentumsbeteiligung als geeignet und
zumutbar an, um die Bevölkerung in den umfangreichen technischen und
gesellschaftlichen Transformationsprozess der Energiewende einzubinden und
die Klimaneutralitätsziele zu erreichen.“
Weitere Energiewende muss beteiligungsorientiert erfolgen
„Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und dabei die
Bevölkerung – Gegner*innen wie Befürworter*innen – mitzunehmen, muss die
weitere Ausgestaltung der Energiewende unweigerlich beteiligungsorientiert
erfolgen“, ergänzt Energiewendeexperte Bernd Hirschl vom IÖW. „Dazu sollte
ein verpflichtendes Angebot zur Eigentumsbeteiligung auch auf die anderen
Bundesländer oder gar auf die Bundesebene ausgedehnt werden. Daneben
sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energy Sharing in
Erneuerbare-Energien-Gemeinsch
längst vorgesehen ist. Damit ließe sich die breite Teilhabe und
finanzielle Beteiligung nahezu aller Bürger*innen ermöglichen.“
Vorläufige Forschungsergebnisse einer empirischen Untersuchung des
Zusammenhangs von regionaler Wertschöpfung, Beteiligungsmodellen und
Akzeptanz in der Energiewende (Forschungsprojekt ReWA), die das IÖW
gemeinsam mit dem Institut für Zukunfts-, Energie- und Stoffstromsysteme
(IZES) und der Agentur für erneuerbare Energien (AEE) durchführt, weisen
darauf hin, dass eine alleinige finanzielle Teilhabe nicht per se
akzeptanzförderlich ist. „Wichtig ist, dass die Gesamtstrategie der
Energiewende von der Bevölkerung getragen wird, einzelne Regelungen müssen
ineinandergreifen und Kosten und Nutzen gerecht verteilt werden“, sagt
Salecki. „Dafür müssen auch Kommunen als zentrale Akteure aktiviert und
befähigt werden, die Planungsprozesse anzugehen, zu unterstützen und im
besten Falle auch selbst Anlagen zu errichten und/oder zu betreiben, damit
möglichst viel des ökonomischen Nutzens der heimischen Wertschöpfung bei
den Standortkommunen verbleibt.“
Bislang gibt es vor Ort allerdings Hemmnisse wie mangelnde fachliche
Kapazitäten oder fehlende finanzielle Ressourcen. Hier sind der
Gesetzgeber und die Bundesregierung gefragt, so die Forschenden. Einen
ersten Beitrag könnte eine verpflichtende finanzielle
(Mindest-)Beteiligung von Kommunen leisten. Auch Finanzierungshilfen wie
Bürgschaften oder Vorkaufsrechte für risikoärmere bereits bestehende
Erneuerbare-Energien-Projekte bieten vielversprechende Ansätze, die zudem
schnell umsetzbar wären.
„Zu einer Gesamtstrategie gehört auch, Energieerzeugung und -verbrauch
regional effizient zusammenzuführen“, sagt Bernd Hirschl. „Die technische
und wirtschaftliche Effizienz einer Regionalisierung der Energieversorgung
bietet idealerweise geeignete Anknüpfungspunkte für Erneuerbare-Energie-
Gemeinschaften, regionale Stromangebote etwa von grünen kommunalen
Stadtwerken oder für virtuelle Kraftwerke als effizientes
Ausgestaltungskriterium im Netzbetrieb. Eine regional ausgestaltete
Energieversorgung ist die beste Voraussetzung, um regionale
Wertschöpfungspotenziale auszuschöpfen und somit ein idealer Anreiz für
ländliche und strukturschwache Energieregionen.“
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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Beschluss vom 23. März 2022 1
BvR 1187/17:
<https://www.bundesverfassungs
Studien und Projekte zum Thema:
- Energy Sharing: Eine Potenzialanalyse, Studie im Auftrag des Bündnisses
Bürgerenergie:
<https://www.ioew.de/publikati
- Empirische Untersuchung des Zusammenhangs von regionaler Wertschöpfung,
Beteiligungsmodellen und Akzeptanz in der Energiewende (ReWA), Studie im
Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums:
<https://www.ioew.de/projekt/e
- Ökonomische Beteiligung lokaler Akteure als Schlüssel für Akzeptanz und
stärkeren Ausbau erneuerbarer Energien, Fachartikel in der Zeitschrift für
Neues Energierecht: <https://www.ioew.de/news/arti
und-faellt-mit-akzeptanz-finan
buergern-ist-der-schluessel>
- Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und
Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen, Studie im Auftrag des
Bundeswirtschaftsministeriums:
<https://www.ioew.de/projekt/f
- Online-Wertschöpfungsrechner für erneuerbare Energien, Tool für Kommunen
und Gemeinden zur Ermittlung des ökonomischen Potenzials durch den Ausbau
erneuerbarer Energien: <https://www.unendlich-viel-
energie.de/wertschoepfungsrech
