Durch Steuern zu mehr Nachhaltigkeit: Wie neue Strategien Wirtschaft und Gemeinwohl fördern
Zwar werden Steuern und Steuerpolitik in der öffentlichen Wahrnehmung eher
als Themen für Fachleute wahrgenommen, doch haben sie unmittelbare
Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt – auch im Hinblick
auf Nachhaltigkeit. Gerade die Verknüpfung von ökonomischen, ökologischen
und gesellschaftlichen Lösungsansätzen steht im Mittelpunkt des neuen
Bachelorstudiengangs „Sustainability in Business and Economics“ der
Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU). Er vermittelt
Expertise auch an Absolventinnen und Absolventen, die künftige
Steuerpolitik mitgestalten oder etwa Unternehmen zu steuerlichen Aspekten
beraten wollen.
Zum Dozierendenteam gehört unter anderem Prof. Dr. Reinald Koch, der an
der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt (WFI) der KU den
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre innehat. „Nachhaltigkeit
in steuerlicher Hinsicht bedeutet auch, Unternehmen krisenfest zu machen“,
betont Koch. So hat sich der Wissenschaftler zusammen mit seiner Kollegin
Prof. Dr. Dominika Langenmayr damit beschäftigt, welche steuerlichen
Maßnahmen Unternehmen in der langwährenden Coronakrise dabei helfen, um
liquide zu bleiben und auch weiterhin Luft für Investitionen zu haben. Als
ein Instrument haben sie dabei den sogenannte Verlustrücktrag
identifiziert. Generell haben Unternehmen schon länger die Möglichkeit,
Verluste mit Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen. Zu viel gezahlte
Steuern auf diese Gewinne wurden dann erstattet. Dieser sogenannte
Verlustrücktrag war jedoch auf eine Millionen Euro gedeckelt. Die
Beschränkung auf Gewinne des Vorjahres hat jedoch zur Folge, dass ein
ohnehin geschwächtes Unternehmen keine Verluste geltend machen könnte,
wenn es im Verlauf der Krise weiterhin keine Gewinne erwirtschaftet hat.
Koch und Langenmayr haben simuliert, welche Wirkung es hätte, wenn
Unternehmen auch weiter zurückliegende Gewinne mit Verlusten verrechnen
lassen können, die vor Corona erwirtschaftet wurden, bzw. die Summe des
möglichen Verlustrücktrages erhöht wird. Der Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die sogenannten
„Wirtschaftsweisen“, haben darauf Bezug genommen.
„Auch jenseits der Krise kann der Verlustrücktrag ein Instrument sein, das
Anreize für Innovation bietet – im Hinblick auf Produkte und
Dienstleistungen, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen. Auch andere
steuerliche Instrumente zeigen hier Wirkung: Durch entsprechende Anreize
sind die Zulassungszahlen für Dienstwagen mit Hybridantrieb oder
Investitionen für klimafreundliche Infrastruktur angetrieben worden“,
schildert Professor Koch. Generell seien Wirtschaft und Gesellschaft an
einem Punkt angekommen, wo Konsens über die Notwendigkeit eines
grundlegenden Umdenkens in Sachen Nachhaltigkeit bestehe.
Dabei gehe es auch um Fragen von Gerechtigkeit, Fairness und Transparenz.
So habe die EU kürzlich einen Vorschlag veröffentlicht, der Unternehmen
dazu verpflichten soll, ihre Steuerzahlungen und Wirtschaftstätigkeit
länderweise zu veröffentlichen. „Hintergrund dieser Idee ist, dass die
Öffentlichkeit aggressive Steuervermeidung von Unternehmen durch Konsum-
und Investitionsentscheidungen sanktionieren und eine stärkere Transparenz
somit zu einer gerechteren Verteilung der Unternehmenssteuerlast beitragen
kann“, erläutert Koch.
Nachhaltigkeit im Bereich der Steuern bedeutet aber auch, den steuerlichen
Rahmen effizient zu gestalten – für den Staat und die Unternehmen. Obwohl
bereits einige Hindernisse für den Binnenmarkt in anderen Bereichen
beseitigt wurden, ringen Unternehmen, die in der EU tätig sind, nach wie
vor mit bis zu 27 verschiedenen nationalen Steuersystemen. „Der
Flickenteppich aus nationalen Steuervorschriften verursacht unnötige
Kosten für Unternehmen und erschwert grenzüberschreitende Investitionen im
Binnenmarkt. Dies gilt nicht nur für größere Unternehmen, sondern auch für
kleine und mittelständische Firmen, Start-ups und andere Unternehmen, die
wachsen, expandieren und grenzüberschreitend Handel treiben wollen“, so
Koch. Gleichzeitig entstünden Schlupflöcher und eine Komplexität, die
Möglichkeiten für aggressive Steuerplanung eröffnen und die Herstellung
gleicher Wettbewerbsbedingungen behindern. „Politische Entscheidungen im
Bereich der Unternehmensbesteuerung beeinflussen außerdem die
Investitionsfreundlichkeit des Steuersystems.“
Langfristig will die Kommission bis 2023 einen neuen Rahmen für die
Unternehmensbesteuerung vorlegen. Dieser steht unter dem Titel „Business
in Europe: Framework for Income Taxation“ (BEFIT). Während Konzerne
aktuell die Gewinne der einzelnen Tochtergesellschaften einzeln ermitteln
und im jeweiligen Land versteuern, soll mit BEFIT der Konzerngewinn als
Ganzes ermittelt und auf die einzelnen Länder nach einer Formel aufgeteilt
werden. Als eine Folge müssten Unternehmen sich künftig nicht mehr mit 27
Steuersystemen in der EU auseinandersetzen, sondern nur noch einem
entsprechen.
„Im Rahmen unseres neuen Studiengangs ,Sustainability in Business and
Economics‘ ist es uns ein Anliegen, dass die Studierenden nicht nur das
Handwerkszeug zum Verständnis der steuerlichen Regelungen erhalten,
sondern insbesondere die komplexen Zusammenhänge durchdringen, um dann zu
Lösungen für mehr Nachhaltigkeit beizutragen“, betont Professor Koch.
Eine Bewerbung für den zulassungsbeschränkten sechssemestrigen
Bachelorstudiengang „Sustainability in Business and Economics“ ist noch
bis 15. Juli möglich. Weitere Informationen finden sich unter
<www.ku.de/sbe>.
