Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung: „Mehr Zugeständnisse an die FDP darf es nicht geben“
In der festgefahrenen Debatte um Regeln zum Kinderschutz in der
Lebensmittelwerbung hat das Bundesernährungsministerium einen
Kompromissvorschlag vorgelegt.
Dazu erklärt Barbara Bitzer, Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes
Gesellschaft (DDG) und Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare
Krankheiten (DANK):
„Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht wäre der beste Weg, an den
ursprünglichen Plänen des Bundesernährungsministers Cem Özdemir
festzuhalten. Die Rechnung ist simpel: Je weniger Werbung für Ungesundes
die Kinder erreicht, desto effektiver ist der Schutz vor schädlichen
Werbeeinflüssen.
Die bekannt gewordenen Kompromissvorschläge werden zweifelsfrei die
Wirksamkeit der Regelung verringern und die Werbeexposition weniger stark
eindämmen als der erste Entwurf es vorsah. Es sind Zugeständnisse an die
FDP, die einen umfassenden Schutz der Kinder offenbar blockiert. Mehr als
diese Zugeständnisse darf es nicht geben!
Insbesondere muss die Ampel-Koalition am vorgeschlagenen Nährwert-Modell
festhalten und sicherstellen, dass die Werberegeln während der Primetime
und bei Familienformaten greifen. Wir dürfen beim Kinderschutz in der
Lebensmittelwerbung keine halben Sachen machen.“
Oliver Huizinga, Politischer Geschäftsführer der Deutschen Adipositas-
Gesellschaft (DAG), ergänzt:
„Die schädlichen Werbeeinflüsse so gut wie möglich einzudämmen, ist ein
wichtiger Baustein im Kampf gegen ernährungsbedingte Krankheiten. Kinder
essen mehr als doppelt so viele Süßwaren aber nur halb so viel Gemüse und
Obst wie empfohlen. Die allgegenwärtige Werbung für Ungesundes trägt
nachweislich dazu bei, auch wenn die Verbände der Ernährungsindustrie das
immer wieder abstreiten. Die ursprünglichen Pläne des
Bundesernährungsministers Cem Özdemir wären ein Meilenstein für die
Kindergesundheit, doch sie scheitern offenbar am Widerstand der FDP. Um
das Vorhaben nicht im Kern zu gefährden, darf es keine weiteren
Verwässerungen geben!
Wer darauf pocht, dass die Werberegeln nur im Umfeld klassischer
Kindersendungen greifen sollen, verkennt die Realität. Etwa jede Dritte
der beliebtesten Sendungen bei Kindern unter 14 Jahren ist keine
Kindersendung, sondern beispielsweise eine Casting-Show,
Fußballübertragung oder ein Familienfilm. Das zeigt: Die Vorstellung,
werbliche Umfelder für Kinder und Erwachsene ließen sich exakt voneinander
trennen, ist realitätsfern. Kinder leben nicht in einer Blase – eine
Werbebeschränkung, die nur im Umfeld von Kindersendungen greift, wäre
deshalb wertlos.
Mit Blick auf die Kompromissvorschläge wird es umso wichtiger, die
Werbeexposition von Kindern nach Einführung der Regelung genau zu
beobachten und im Zweifel nachzubessern.“
