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Wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Krebsmedikamenten

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Der Bundestag hat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) verabschiedet. Es enthält unter
anderem eine verlängerte Bevorratungspflicht für patentfreie
Krebsmedikamente und ein Frühwarnsystem für Lieferengpässe.
Fachgesellschaften, die sich mit der Erforschung von Krebskrankheiten und
der Krebsversorgung beschäftigen, und die Organisationen der Krebs-
Selbsthilfe begrüßen die Maßnahmen. Sie können Versorgungsengpässe
verhindern und das Vertrauen der Krebspatientinnen und -patienten in die
Sicherheit der Arzneimittelversorgung stärken.

Die Zahl der Liefer- und Versorgungsengpässe bei Krebsmedikamenten hat im
vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Vor allem die Engpässe bei dem
Brustkrebsmedikament Tamoxifen und bei Calciumfolinat, einem Medikament
zur Behandlung von Bauchspeicheldrüsen- und Darmkrebs, hatten große
Unsicherheit ausgelöst. Bei diesen beiden Arzneimitteln war die Versorgung
zusätzlich durch Hamsterkäufe erschwert worden. Jeweils nach Bekanntwerden
der Lieferengpässe hatten Apotheken, aber auch Betroffene, damit die
bereits knappen Reserven weiter reduziert.

Das am 23. Juni 2023 vom Deutschen Bundestag in 3. Lesung verabschiedete
ALBVVG enthält ein Paket unterschiedlicher Maßnahmen. Für Krebsmedikamente
sind drei Regelungen von besonderer Bedeutung:

-        Verlängerung der Pflicht zur kontinuierlichen und
versorgungsnahen Bevorratung von patentfreien Arzneimitteln für sechs
Monate,
-        Etablierung eines Frühwarnsystems für drohende,
versorgungsrelevante Lieferengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM),
-        Diversifizierung der Lieferketten bei Antibiotika.

Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, die sich mit der
Erforschung von Krebskrankheiten und der Krebsversorgung beschäftigen, und
die Organisationen der Krebsselbsthilfe begrüßen diese Maßnahmen. Die nun
vorgesehene Bevorratung von unverzichtbaren Arzneimitteln über sechs
Monate hätte den Versorgungsengpass bei Tamoxifen verhindert. Hedy Kerek-
Bodden, Vorsitzende des Hauses der Krebs-Selbsthilfe in Bonn:
„Krebspatientinnen und -patienten haben große Angst, dass ihr vielleicht
lebensrettendes Medikament auf einmal nicht mehr verfügbar ist. Das Wissen
um einen sicheren Vorrat kann das Gefühl der Sicherheit wiederherstellen.“
Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, begrüßt
auch die neuen Regelungen zu Antibiotika: „Infektionen gehören zu den
häufigsten Komplikationen einer intensiven Krebstherapie. Die sichere
Versorgung mit Antibiotika, auch mit Reserveantibiotika für resistente
Erreger, ist für die supportive Therapie im ambulanten und im stationären
Bereich unverzichtbar.“

Allerdings weisen die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften
auch darauf hin, dass nicht alle im Vorfeld diskutierten Vorschläge in das
Gesetz aufgenommen wurden. Dazu gehören nachhaltige Maßnahmen für kurze
Lieferketten und die Diversifizierung der Anbieter bei Rabattverträgen
über die Antibiotika hinaus. Die nächsten Monate müssen zeigen, ob die
jetzt beschlossenen Regelungen ausreichend und wirksam sind.