Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Wann darf offiziell gekifft werden?
Seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrag 2021 ist klar: In Deutschland soll Cannabis künftig legalisiert werden. Mittlerweile haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesumweltminister Cem Özdemir eine Gesetzesvorlage auf den Weg gebracht. Was sie beinhaltet und wie der Cannabis-Konsum künftig legal möglich ist, zeigt dieser Artikel.
Eigenkonsum, Verkauf und Co.: Das ist die Wunschliste der Minister
Feminisierte oder Autoflowering Cannabissamen – diese Frage könnte sich Cannabis-Konsumenten schon bald öfter stellen, denn der Anbau soll tatsächlich legal sein. Geht es nach dem Willen der Ampelkoalition, soll jeder über 18 Jahren künftig bis zu drei Pflanzen legal anbauen können. Der Verkauf von Cannabis ist hingegen noch immer verboten, zumindest offiziell. Lizenzierte Shops dürfen die Produkte anbieten.
Welche Cannabis-Produkte kann ich legal erwerben?
Schon heute kann jeder Cannabissamen kaufen, doch die Anzucht von Pflanzen ist offiziell verboten. Mit der neuen Gesetzgebung könnte sich das ändern. Auch die zahlreichen Cannabis-Produkte auf dem Markt sind dann offiziell erhältlich. Hier gibt es allerdings einige Einschränkungen, denn Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, wie sie etwa in den Niederlanden angeboten werden, sind (noch) tabu.
Gestattet sind Cannabisprodukte zum Inhalieren oder Rauchen. Auch in Kapseln, Tropfen oder Sprays ist Cannabis dann völlig legal. Eine THC-Obergrenze soll es in den Produkten nicht mehr geben. Zu mühselig sind die Strafverfolgungen, um die vorgegebenen Grenzwerte zu überwachen. Die Ausnahme bilden lediglich Käufer bis zum 21. Lebensjahr. Für sie soll es eine THC-Obergrenze geben, um Gehirnschädigungen durch Cannabisprodukte und einen zu hohen THC-Konsum zu unterbinden.
Wie viel Gramm kann ich konsumieren?
Deutschland könnte vom Havelland für Cannabis-Konsumenten werden. Was in den USA einigen Bundesstaaten längst an der Tagesordnung ist, hat auch hier eine Zukunft: Der Eigenkonsum von 20 bzw. 30 Gramm wird straffrei. Ob sich an dieser Grenze noch etwas ändert, wird das unterzeichnete Gesetz zeigen.
Kiffen für Studienzwecke
Neben dem Gesetz für die Cannabis-Legalisierung will die Bundesregierung mehr Aufklärungsarbeit und Forschung betreiben. Künftig sollen die Kinder und jungen Erwachsenen nicht nur an den Schulen für das Thema Cannabis sensibilisiert werden, sondern auch die Anzahl der Beratungsangebote für Erwachsene soll steigen.
Um die Auswirkungen auf die Gesellschaft einen legalen Cannabis-Konsum zu erforschen, werden mehrjährige Studien in Auftrag gegeben. Nach vier Jahren möchte die Bundesregierung Resümee ziehen und die Gesetzesregelung neu bewerten. Gut möglich, dass dann auch sogenannte Edibles (die süßen Leckereien mit Cannabis) erlaubt sind oder sich an der maximalen Cannabismenge für den Eigenkonsum etwas ändert.
Es gibt heftigen Gegenwind
Das erlaubte Kiffen gefällt nicht allen gut. Die Gewerkschaft der Polizei oder der bayerische Gesundheitsminister sowie der Apothekerverband Nordrhein schlagen Alarm. Vor allem die Polizei besteht auf klare Regeln und strenger Kontrolle ihrer Einhaltung. Doch sie kritisiert auch, dass dafür Beamte fehlen, die künftig dringend aufgestockt werden müssen.
Der bayerische Gesundheitsminister Holetschek geht sogar noch einen Schritt weiter und kritisiert Regierung als „Cannabis-Dealer“ für die junge Generation. Laut seiner Ansicht sind die Folgen für die psychische Entwicklung noch gar nicht ausreichend erforscht und deshalb ein Risiko für die Entwicklung der neuen Generation. Auch der Apothekerverband Nordrhein bestätigt diese Bedenken und warnt Gesundheitsgefahren durch den Cannabis-Konsum.
