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Mögliche Folgen der Krankenhausreform für die Gesundheitslandschaft

Prof. Dr. Christine von Reibnitz ist Hochschullehrerin an der International School of Management (ISM) und Studiengangleiterin des M.Sc. Health Care Management  -  ISM
Prof. Dr. Christine von Reibnitz ist Hochschullehrerin an der International School of Management (ISM) und Studiengangleiterin des M.Sc. Health Care Management - ISM
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Prof. Dr. Christine von Reibnitz ist Hochschullehrerin an der International School of Management (ISM) und Studiengangleiterin des M.Sc. Health Care Management  -  ISM
Prof. Dr. Christine von Reibnitz ist Hochschullehrerin an der International School of Management (ISM) und Studiengangleiterin des M.Sc. Health Care Management - ISM

In den Verhandlungen zur großen Krankenhausreform
wurde zwischen Bund und Ländern noch keine Einigung erzielt. Die
Herausforderungen für die Krankenhäuser bleiben nach Einschätzung von ISM-
Professorin und Studiengangleiterin in Health Care Management, Dr.
Christine von Reibnitz, selbst mit Reform groß. Im Personalbereich sei
kurzfristig nicht mit einer Entspannung zu rechnen. Ebenso bleiben bei der
Finanzierung viele Fragen offen – ein Überblick.

Die Kosten für die Krankenhäuser sind in den letzten Jahren kontinuierlich
gestiegen, wie auch Daten des statistischen Bundesamts belegen. Die Gründe
dafür sind vielfältig, wie Professorin Dr. Christine von Reibnitz von der
International School of Management (ISM) erläutert: „Haupttreiber für die
steigenden Kosten der Krankenhäuser ist der Fachkräftemangel in Medizin
und Pflege. Die Krankenhäuser können aufgrund dessen nicht mehr so viele
Behandlungen durchführen; eine Beschränkung bei den Kapazitäten ist die
Folge. Aber auch die Unterhaltungskosten, insbesondere die hohen
Energiekosten, machen den Krankenhäusern schwer zu schaffen.“

Geplante Neuerungen der großen Krankenhausreform

Die Gesundheitsökonomin von Reibnitz teilt die Einschätzung vieler
Gesundheitsexperten, dass unter diesen Umständen das bisherige
Krankenhaus-System nicht mehr funktionieren kann. „Eine Vielzahl von
Krankenhäusern engagieren sich für gute Qualität der Leistungen, doch
zeigen sich Qualitätsunterschiede in der Versorgung. Die vom
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagene Krankenhausreform
zielt darauf ab, Konzentrationsprozesse im spezialisierten Bereich, zum
Beispiel in der Onkologie, zu ermöglichen. Dieser Schritt ist notwendig,
um trotz weniger Kapazitäten eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung
für die Patienten zu gewährleisten,“ fasst Prof. Dr. Christine von
Reibnitz die Stoßrichtung der neuen Reform zusammen.
Geht es nach den Plänen des Bundesgesundheitsministers, sollen konkret
rund 60 Prozent der Kosten nicht mehr über Fallpauschalen, sondern über
Vorhalte- und Pflegepauschalen gedeckt werden. Dadurch sollen die
Krankenhäuser mehr Planungssicherheit für die Grundversorgung erhalten.
Neben Änderungen im Vergütungssystem wird zudem darüber nachgedacht, die
deutschen Krankenhäuser in drei Versorgungslevel aufzuteilen. Dies soll
eine gezieltere Behandlung in Abhängigkeit der Komplexität der Erkrankung
ermöglichen.

Ein großer Mehrwert des neuen Systems sieht die ISM-Professorin für Health
Care Management in der Förderung ambulanter Behandlungen, gerade auch mit
Blick auf das Personal: „Die Vermeidung unnötiger stationärer Aufenthalte
könnte einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des medizinischen
Fachpersonals leisten. Denn ein Krankenhaus kann sich nur verändern, wenn
auch der ambulante Bereich oder die Altenvorsorge neu gedacht und
strukturiert wird.“

Wer bezahlt für ein gut funktionierendes Gesundheitssystem?

Eine zentrale Frage bei den Verhandlungen um die Krankenhausreform
betrifft die Zuständigkeiten von Bund und Ländern. „Die Länder sehen ihre
Mitwirkung bei der Gestaltung der Leistungsgruppen, das BMG hingegen baut
auf bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben,“ erklärt die
Gesundheitsökonomin von Reibnitz. So werden auch zukünftig die Kosten
aufgeteilt. Während die Behandlungskosten größtenteils von den
Krankenkassenbeiträgen finanziert werden, liegen die Investitionskosten im
Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. „Die Bundesländer sind gesetzlich
dazu verpflichtet, die Kosten für Investitionen der Krankenhäuser in
tatsächlicher Höhe zu tragen. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in
Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. Gerade
Digitalisierung und klimagerechter Umbau stellen die Krankenhäuser in den
kommenden Jahren vor große finanzielle Herausforderungen,“ so die ISM-
Professorin.

Die Neustrukturierung der Krankenhäuser hin zu einem modernen, qualitativ
hochwertigen Gesundheitssystem kostet demnach viel Geld. „Eine Erhöhung
der Krankenkassenbeiträge wird die Finanzierungslücke alleine nicht
schließen - hier bedarf es weiterer Lösungsansätze, wie zum Beispiel, dass
der Staat mehr Verantwortung für versicherungsfremde Leistungen übernimmt
- und die Beitragszahlerinnen und -zahler hier entlastet,“ gibt von
Reibnitz zu bedenken.

Herausforderung Personalmangel durch die Krankenhausreform nicht gelöst

Mit der Krankenhausreform allein ließe sich die größte Herausforderung des
deutschen Gesundheitssystems, der Fachkräftemangel, noch nicht bewältigen.
„Krankenhäuser müssen dringend in eine gut strukturierte Personalakquise
und ein modernes Personalmanagement investieren. Dabei müssen die
Behandlungsprozesse genau unter die Lupe genommen werden, damit das knappe
medizinische Fachpersonal an den richtigen Stellen eingesetzt wird,“ so
von Reibnitz.

Ein Blick auf das vielzitierte Beispiel Dänemark zeige zusätzliches
Entwicklungspotenzial, wenn es um den Mangel an medizinischen Fachkräften
geht. „Mit Blick auf Dänemark wäre beispielsweise denkbar, dass
Pflegefachkräfte selbst auch heilkundliche Tätigkeiten in der
Grundversorgung ausüben dürften, um Ärzte zu entlasten. Dies wird in
Deutschland schon lange diskutiert – nur noch nicht angemessen umgesetzt.
Dadurch würde auch der Beruf als Pflegefachkraft attraktiver werden,“ so
das Fazit der Expertin.