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Online-Live-Diskussion: Verstößt ChatGPT gegen den Datenschutz?

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Auf Einladung des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des
Saarlandes findet am Mittwoch, 12. Juli, von 18 bis 20 Uhr, eine Online-
Diskussion statt: Unter dem Titel "ChatGPT und der Datenschutz"
diskutieren im Podium unter anderem der Leiter der KI-Taskforce der
deutschen Datenschutzbehörden, Professor Dieter Kugelmann, der ehemalige
Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, und der
Rechtsanwalt und Partner der Londoner Rechtsanwaltskanzlei Ashurst LLP,
Dr. Alexander Duisberg. Moderator ist der Direktor des Instituts für
Rechtsinformatik, Professor Georg Borges.

Interessierte sind herzlich eingeladen mitzudiskutieren. Eine Anmeldung
ist nicht erforderlich. Unter folgendem Link ist am 12. Juli ab 18 Uhr die
öffentliche Online-Live-Diskussion erreichbar:
über die Internetseite des Instituts:
<https://www.rechtsinformatik.saarland>
oder direkt unter: <https://www.rechtsinformatik.saarland/de/aktuelles/770
-gpt-dsgvo
>

ChatGPT hielt schlagartig Einzug in die Praxis, knackte schnell die 100
Millionen-Nutzer-Marke. Der Chatbot schreibt mit künstlicher Intelligenz
Texte, Aufsätze, gar Gedichte, kann Fragen eloquent beantworten,
Programmcodes erzeugen. Dazu geben die Nutzerinnen und Nutzer ihrerseits
Daten und Texte in das System ein. Das Unternehmen OpenAI sammelt,
speichert und verarbeitet diese: Mit dem riesigen Datenfundus trainiert es
das System, um ChatGPT zu verbessern. Aber was, wenn so private
Informationen, persönliche oder vertrauliche Daten wie
Geschäftsgeheimnisse in das System gelangen: Können diese dann auch
genutzt und zum Training verwendet werden, ohne dass sich die Betreffenden
dessen bewusst sind?

Viele Fragen sind noch unklar. In Italien setzte die Datenschutzbehörde
gar zeitweise ein Verbot des Chatbots durch. Die deutschen
Datenschutzaufsichtsbehörden haben kürzlich eine Task Force für KI
gegründet, die sich mit ChatGPT befasst und einen umfangreichen
Fragenkatalog an OpenAI versandt hat.

Wie steht es mit dem Datenschutz bei ChatGPT? „Es besteht eine große
Verunsicherung, bei Unternehmen wie privaten Nutzerinnen und Nutzern.
Daher wollen wir datenschutzrechtliche Aspekte solch generativer KI am
Beispiel von ChatGPT mit Experten diskutieren“, sagt Professor Georg
Borges, Direktor des Saarbrücker Instituts für Rechtsinformatik, der die
Veranstaltung organisiert und moderieren wird.

Es diskutieren auf dem Online-Podium:
Professor Dr. Georg Borges, Direktor des Instituts für Rechtsinformatik
der Universität des Saarlandes.
Dr. Stefan Brink, Direktor des Instituts wida/Berlin,
Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg a.D.
Rechtsanwalt Dr. Alexander Duisberg, Partner der Londoner
Rechtsanwaltskanzlei Ashurst LLP und Lehrbeauftragter der Universität des
Saarlandes.
Professor Dr. Dieter Kugelmann, Leiter der Taskforce der deutschen
Datenschutzbehörden für künstliche Intelligenz und Datenschutzbeauftragter
von Rheinland-Pfalz.

Das Institut für Rechtsinformatik ist Teil der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes. Mit Forschungsschwerpunkten wie
Legal Tech, IT-Recht, Sicherheit, Datenschutz und Rechtsinformatik deckt
das Institut in rechtlicher, technischer wie auch internationaler
Perspektive ein weites Feld an der Schnittstelle von
Informationstechnologie und Recht ab.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Georg Borges (Institut für Rechtsinformatik und Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales
Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie der Universität des Saarlandes)
Tel.: 0681/302-3105; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.