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Neue BÄK-Richtlinie setzt strengere Maßstäbe für Laboruntersuchungen - DDG: „Meilenstein für die Diabetesdiagnostik“

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Die „Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Qualitätssicherung
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ (Rili-BÄK) legt grundsätzliche
Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in der Heilkunde fest. Die
Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt eine aktuelle Anpassung
durch die BÄK, in der nun auch für die in der Diabetologie am häufigste
durchgeführte Messgröße Glukose strengere Vorschriften gelten. Auch für
Kalium gelten neue Bestimmungen, die für die Versorgung relevant sind. Die
Änderungen erhöhen die Messqualität in der Diagnostik und tragen zu einer
größeren Patientensicherheit bei.

Nachdem im Jahr 2019 in der Rili-BÄK die Vorgaben für die Messgüte für das
HbA1c entsprechend den gestiegenen medizinischen Anforderungen angepasst
wurde, hat die BÄK in diesem Jahr dieses Vorgehen auf die Messgrößen
Glukose und Kalium ausgeweitet. „Diese Anpassung ist eine substanzielle
Verbesserung in der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten, da
sowohl im niedergelassenen Bereich als auch in den Kliniken die
Präanalytik bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurde“, begrüßt
Professor Dr. med. Lutz Heinemann, Vorsitzender der DDG Kommission
„Labordiagnostik in der Diabetologie der DDG & DGKL“. Die neuen Vorgaben
werden besonders im Bereich der patienten-relevanten Diagnostik die
Qualität der Glukosemessungen zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten
mit Diabetes deutlich erhöhen.“

Die Diabetologie und die Laboratoriumsmedizin sind eng miteinander
verflochten. Nur mit einer hohen Qualität der Messergebnisse können
Ärztinnen und Ärzte eine zuverlässige Diagnose stellen und adäquate
Therapieentscheidungen treffen. Hierbei spielen insbesondere die
Bestimmung von Glukose, HbA1c, Fructosamin, Insulin, C-Peptid und
Inselzell-Antikörper eine bedeutende Rolle. „Es muss gewährleistet sein,
dass diese klinisch-chemischen Parameter im Labor exakt bestimmt werden.
Hier kommt es auf jedes mmol/l an, da eine Abweichung zu falschen
diagnostischen und folglich therapeutischen Konsequenzen führen kann“,
betont DDG Mediensprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz aus
Tübingen.

So war es bislang möglich, dass durch eine verzögerte Messung und
Verwendung von Standard-Blutentnahmegefäßen bei der Blutentnahme die
Glykolyse bereits vorzeitig einsetzte und in der Laboruntersuchung zu
niedrige Glukosekonzentrationen ermittelt wurden. Die Neufassung der Rili-
BÄK schreibt nun vor: Wenn die Plasmaseparation oder Messung der Glukose
nicht innerhalb von 15 Minuten erfolgt, sind Blutentnahmeröhrchen mit
geeigneter Glykolyseinhibition zu verwenden. Die Nutzung von Serum sei
ungeeignet. Dies betrifft im ähnlichen Ausmaß auch die Kalium-Bestimmung,
da bei Verwendung von Serum nicht die in-vivo Konzentration erfasst wird.
Die Kaliumwerte liegen aus Serum um bis zu 2 mmol/l falsch hoch. Daher
schreibt die Rili-BÄK nun vor, anstatt des Serums Heparin-Plasma oder
Vollblut zu verwenden.

Die DDG begrüßt diese für Diabetespatientinnen und -patienten wichtige
Anpassung, für die sie sich seit Jahren intensiv stark gemacht hat.

Literatur:
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK)
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/qualitaetssicherung
/richtlinien-leitlinien-empfehlungen-stellungnahmen#c13862