DIVI: Eckpunktepapier der Krankenhausreform ist Schritt hin zu zukunftsfähiger Patientenversorgung
„Die notfallmedizinische und intensivmedizinische Versorgung wird sich
zukünftig deutlich verbessern“, postuliert der Präsident der Deutschen
Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI),
Prof. Felix Walcher (Bildmitte), nach der Vorstellung des Eckpunktepapiers
von Bund und Ländern Anfang dieser Woche. Walcher sieht hier die
relevantesten, wiederholt kommunizierten, konstruktiven Vorschläge der
DIVI für die Neuaufstellung der Notfall- und Intensivmedizin
berücksichtigt.
„Ein Meilenstein, der uns positiv auf die kommende Ausarbeitung des
Krankenhaus-Reformgesetzes blicken lässt“, resümiert der Direktor der
Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg.
Gleich mehrere für die DIVI wichtige Punkte finden sich in dem 15 Seiten
umfassenden Eckpunktepapier wieder. Für Präsident Walcher ist die Einigung
auf die Erweiterung der Leistungsgruppen um die Notfallmedizin, spezielle
Traumatologie, spezielle Kinder- und Jugendmedizin, spezielle Kinder- und
Jugendchirurgie sowie Infektiologie gegenüber dem NRW-Modell herausragend:
„Die Notfallmedizin endlich durch einen eigenen Leistungsbereich
finanziert zu sehen, ist tatsächlich – um Gesundheitsminister Lauterbach
zu zitieren – eine Revolution für diesen Bereich der klinischen
Versorgung“, so Walcher. Die Pädiatrie, die klinischen Neurodisziplinen
sowie die Unfallchirurgie als einen wichtigen Bereich innerhalb der
chirurgischen Fächer seien ebenfalls maßgebliche Säulen der DIVI, die nun
gestärkt werden. „Die entscheidenden Kriterien der optimalen
notfallmedizinischen und intensivmedizinischen Patientenversorgung haben
Eingang in die geplante Reform gefunden!“
Leistungsgruppen: unter Beteiligung der Fachgesellschaften an
Finanzmodellen arbeiten
Natürlich fängt die eigentliche Arbeit jetzt erst an. Das Gesetz ist noch
in der Entstehung und viele Fragen stehen im Raum. Allen voran die nach
der Finanzierung: „Die Leistungsgruppen in NRW sind ursprünglich – wie der
Name schon sagt – für die Abbildung von Leistungen entwickelt worden und
nicht für Abrechnungen“, gibt Prof. Gernot Marx (rechts im Foto), Vize-
Präsident der DIVI und Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin
und Intermediate Care am Universitätsklinikum zu bedenken. Seit mehreren
Jahren werde bereits daran gearbeitet und gefeilt. „Querschnittsfächer wie
Anästhesie oder Radiologie tauchen hier jedoch nicht auf. So ist für uns
Intensivmediziner derzeit eine Frage, wie man den Aufwand dieser Fächer
zukünftig darstellt“, berichtet Marx. Es gilt jetzt also unter Beteiligung
aller Fachgesellschaften, an den Finanzmodellen zu arbeiten!
Als weiteren Meilenstein im Eckpunktepapier hat Vizepräsident Marx zudem
den Auftrag der überregionalen Koordination von Versorgungsleistungen
durch Universitätskliniken als zentralen Beitrag für eine qualitativ
hochwertige Behandlung und Patientensteuerung identifiziert. „Hierdurch
ergibt sich die Möglichkeit, die dringend notwendige flächendeckende,
intensivmedizinische Telemedizin zur ortsnahen Versorgung auf höchstem
Niveau zu implementieren“, sagt Marx. Die DIVI fordert schon lange den
Aufbau eigenständiger Intensivzentren. „Mit der Möglichkeit einer
Refinanzierung der Leistungen machen wir uns gerne auf den Weg!“
Höhere Qualitätsstandards, Vorhaltebudgets und Zuschläge für die
maßgeblichen Säulen der DIVI
Zusätzliche und dauerhafte finanzielle Zulagen werden im Eckpunktepapier
zudem den unterfinanzierten Bereichen Pädiatrie, Geburtshilfe,
Notfallversorgung sowie Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und
Intensivmedizin versprochen. „Noch ist das Thema der Finanzierung nicht
gelöst“, kommentiert Prof. Florian Hoffmann (links im Foto), Präsident
elect der DIVI und Oberarzt im Dr. von Haunerschen Kinderspital München.
„Aber es ist ein Lichtblick zu lesen, dass zumindest die derzeitige
desaströse Lage der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
erkannt wurde – und die Hoffnung, diese durch die Reformvorhaben absehbar
zu verändern.“ Die Pädiatrie sollte hierbei separat gedacht werden und
eine differenzierte Ausarbeitung der Leistungsgruppe „Spezielle Kinder-
und Jugendmedizin“ erfolgen, fordert der zukünftige DIVI-Präsident. Nur so
könne man auch Kindern das komplette Spektrum der Medizin mit allen
Subspezialsierungen inklusive Intensiv- und Notfallmedizin zugänglich
machen.
Derzeit blickt Hoffmann als pädiatrischer Intensivmediziner jedoch noch
eher desillusioniert auf den kommenden Herbst und Winter: „Die
Versorgungslage der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft im
vergangenen Jahr während der RS-Viruswelle war eine Katastrophe!“ Seit dem
Abflauen der Welle sei bisher nicht viel passiert. „Es wird daher Zeit!“,
mahnt Hoffmann. Schließlich sei es an den Ländern, die Reformvorhaben auch
in die Tat umzusetzen.
Level-Zuordnung: Drei-Stufen-System ist sinnvoll
In puncto Umsetzung wirbt DIVI-Präsident Walcher für die initial gedachte
Zuordnung der Kliniken in unterschiedliche Versorgungslevel. „Es kann
nicht jede Klinik ein Maximalversorger sein, alles anbieten und dafür
umfangreiches Personal und hochspezialisierte Technik vorhalten. Das ist
auch weder sinnvoll noch machbar“, ist Walcher überzeugt. Als
Unfallchirurg arbeitet er seit rund 15 Jahren im sogenannten
Traumanetzwerk, in dem die teilnehmenden Kliniken drei Level zugeteilt
sind. „Der richtige Patient zum richtigen Zeitpunkt in die richtige
Klinik“, betont Walcher das Credo, was zu einer Erfolgsgeschichte in der
Versorgung der Schwerverletzten geworden ist. „Ich möchte daher die Sorge
der Länder versuchen zu zerstreuen!“ Die Zuordnung zu Leveln bedeute
keinesfalls eine Bewertung der Qualität.
Die drei DIVI-Präsidenten Walcher, Marx und Hoffmann propagieren die
Weiterentwicklung des Models der Levelzuordnung der Krankenhäuser sowie
die im Eckpunktepapier erwähnte Festlegung von sachgerechten,
bundeseinheitlichen Qualitätskriterien je Leistungsgruppe – zumal die Idee
hierzu nicht neu ist. So basiert die Empfehlung der DIVI zur Struktur und
Ausstattung von Intensivstationen vom Dezember 2022 bereits auf einem
Drei-Stufen-Modell. Im April dieses Jahres haben DIVI und DGINA zudem eine
Matrix für die Mindestvorhaltung von Personal und Ausstattung in
Notfallzentren definiert – ebenfalls auf der Basis einer dreistufigen
Versorgung.
Es sei deshalb nur konsequent, den Weg der Levelzuordnung in der Intensiv-
und Notfallmedizin weiterzugehen, appelliert der DIVI-Präsident. „Die
Türen unserer Fachgesellschaft stehen bei Fragen hierzu offen!“
