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Zur Kommentierung freigegeben: Version 4 der Nationalen VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz

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Die Version 4 der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische
Herzinsuffizienz steht ab sofort bis zum 08.09.2023 zur öffentlichen
Konsultation bereit. Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, das
komplett überarbeitete Kapitel "Medikamentöse Therapie" der Leitlinie
kritisch zu begutachten und zu kommentieren.

Chronische Herzinsuffizienz ist für die Betroffenen mit einer starken
Einschränkung der Lebensqualität infolge von Atemnot und Ödemen und mit
einer schlechten Prognose verbunden. Die Häufigkeit der Erkrankung steigt
mit dem Lebensalter an, doch sinkt in jüngerer Zeit die Herzinsuffizienz-
bezogene Sterblichkeit, was wahrscheinlich auf eine verbesserte Behandlung
und moderne Therapieoptionen zurückzuführen ist.

Die NVL Chronische Herzinsuffizienz soll dazu beitragen, die Versorgung
von Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz weiter zu optimieren. Dazu
spricht ein multiprofessionell zusammengesetztes Gremium Empfehlungen für
Diagnostik und Therapie und zur Koordination der an der Behandlung
beteiligten Berufsgruppen aus. Einmal jährlich prüft die Leitliniengruppe
die Gültigkeit der Empfehlungen. Dabei wurde 2022 Aktualisierungsbedarf
identifiziert und beschlossen, das Kapitel zur medikamentösen Therapie
prioritär zu bearbeiten. Die Evidenz wurde systematisch recherchiert,
bewertet und von den Expert*innen diskutiert. Patientenvertreter brachten
die Sicht der Betroffenen mit ein.

Die neuen Empfehlungen zur medikamentösen Therapie der Herzinsuffizienz
mit eingeschränkter Ejektionsfraktion (HFrEF) tragen den Entwicklungen
neuer Arzneimittel der letzten Jahre Rechnung. Es gilt nicht mehr
alternativlos eine Stufentherapie auf Basis von RAS-Inhibitoren und
Betablockern, sondern auch eine initiale Vierfachkombination mit
zusätzlich einem SGLT2-Inhibitor und Spironolacton oder Eplerenon ist
möglich. Für Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF)
steht mit den SGLT2-Inhibitoren nun erstmals eine Wirkstoffgruppe mit
nachgewiesenem prognoseverbessernden Effekt zur Verfügung. Weitere
Änderungen in der NVL betreffen beispielsweise den ebenfalls neuen
Wirkstoff Vericiguat sowie Empfehlungen zur Neueinstellung und
Auftitration.

Wegen der hohen Versorgungsrelevanz wurde beschlossen, das Kapitel zur
medikamentösen Therapie vorab als Version 4 der NVL zu veröffentlichen. Es
wird in die bestehenden und formell noch bis Ende 2024 gültigen Kapitel
der Vorauflage integriert. Für 2024 ist die Veröffentlichung der Version 5
der Leitlinie geplant, in der dann alle Kapitel aktualisiert sein werden.

Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, ihre Kommentare bis
einschließlich 08.09.2023 abzugeben. Diese können nur dann bearbeitet
werden, wenn sie mit dem Kommentierungsbogen per E-Mail an <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>
oder per Post an das ÄZQ gesendet werden. Da die anderen Inhalte der
Leitlinie nicht verändert wurden, kann nur das Kapitel zur medikamentösen
Therapie kommentiert werden. Die eingegangenen Kommentare werden nach
Ablauf der Konsultationsphase an die Leitliniengruppe weitergeleitet, die
dann nach sorgfältiger Prüfung über deren Berücksichtigung entscheidet.

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der
Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher
Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Mit der Durchführung wurde das
Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin beauftragt. Zu ausgewählten
Krankheitsbildern arbeiten Expertinnen und Experten verschiedener
Organisationen zusammen, um im Rahmen der strukturierten Versorgung
chronisch kranker Menschen die angemessene und evidenzbasierte
Patientenversorgung darzustellen.