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Fachgesellschaften und Berufsverband fordern mehr Augenmaß und mehr Mitsprache bei Krankenhausreformen

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Anstelle von Einsparungen das Patientenwohl in den Mittelpunkt stellen

Anlässlich der Pressekonferenz zum Deutschen Kongress für Orthopädie und
Unfallchirurgie haben heute Vertreter der Fachgesellschaften und des
Berufsverbands die Reformpolitik von Gesundheitsminister Lauterbach
kritisiert. Die Krankenhausreform und die Reform der Akut- und
Notfallversorgung gingen zwar in die richtige Richtung – in der Umsetzung
werde aber eher das Einsparpotential als das Patientenwohl in den
Mittelpunkt gestellt. Für eine bessere Verteilung der knappen finanziellen
Ressourcen fordern die Verbände mehr Mitsprache.

Die zahlreichen Reformvorhaben des Bundes haben das Ziel, auch in Zukunft
eine qualitativ hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung
sicherzustellen. Für Orthopäden und Unfallchirurgen steht besonders die
geplante Krankenhausreform in der Kritik sowie die damit verbundene Reform
der Notfall- und Akutversorgung. Auch die Rechtsverordnung zur
„Ambulantisierung“ operativer Leistungen – also der ambulanten Erbringung
von Leistungen, die bislang stationär ausgeführt wurden – bewegt Ärzte in
Orthopädie und Unfallchirurgie.

Krankenhausreform: Balanceakt zwischen Qualität und flächendeckender
Versorgung
Am 10. Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier  zur
Krankenhausreform geeinigt. Kernpunkte sind die Ersetzung des überholten
Systems der Fallpauschalen durch sogenannte Vorhaltepauschalen: Damit
sollen Kliniken, die notwendige aber vergleichsweise seltene Behandlungen
anbieten, eine Existenzgarantie erhalten. Die Leistungen der Krankenhäuser
werden außerdem in 65 Leistungsgruppen gegliedert, für die
bundeseinheitlich Mindestqualitätsanforderungen gelten sollen – sie müssen
erfüllt sein, damit ein Krankenhaus die Leistungen weiterhin erbringen
darf.

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sowie
der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßen
grundsätzlich die geplante Reform, kritisieren aber die Art der Umsetzung.
„Eine Krankenhausreform ist dringend notwendig und die Einführung von
Leistungsgruppen ist sinnvoll, weil sie zu einer Konzentration komplexer
Behandlungen an entsprechend qualifizierten Kliniken führen wird“, erklärt
Prof. Dr. Maximilian Rudert, Präsident der DGOU und der Deutschen
Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie (DGOOC). „Die
Reform orientiert sich aber zu wenig an dem Ziel, die breite Bevölkerung
auch in der Fläche auf hohem Niveau zu versorgen.“ Leistungsgruppen
müssten so definiert werden, dass wirklich nur hochspezialisierte
Leistungen darin enthalten seien. Denn: „Wenn für zu viele Kliniken in der
Fläche die Kriterien zu hoch und damit unerfüllbar sind, kann es zur
Unterversorgung bei Erkrankungen und Verletzungen kommen“, so Rudert.

Schlechte Kommunikation in der Akut- und Notfallversorgung
Die Regierungskommission, die notwendige Reformen im Krankenhausbereich
anstoßen soll, hat auch Empfehlungen für die Notfall- und Akutversorgung
im Rettungsdienst gegeben . Um Patienten im Notfall künftig schneller und
effektiver zu versorgen, sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) und
Integrierte Leitstellen (ILS) aufgebaut werden, in der präklinischen
Versorgung soll ein neues Berufsbild des „advanced paramedic practitioner“
eingeführt werden, das die Ersteinschätzung der selbsteinweisenden
Patienten vornimmt.

„Neben der einheitlichen Erreichbarkeit ist eine sinnvolle Verzahnung von
ambulanten Versorgungsangeboten und interdisziplinären (Notfall-)
Versorgungszentren wünschenswert“, sagt Prof. Dr. Steffen Ruchholtz,
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und stv.
Präsident der DGOU. Insbesondere für den Rettungsdienst brauche es eine
Vereinheitlichung von organisatorischen Strukturen, Vorhaltung und
Finanzierung. Die Koordination dieser komplexen Aufgabe durch
sektorenübergreifende Integrierte Leitstellen (ILS) sei zu begrüßen.
Zugleich mahnt die Fachgesellschaft aber an, Rettungseinsätze nur
hochwertig ausgebildetem Fachpersonal anzuvertrauen.

„Statt der Einführung eines „advanced paramedic practitioner“ sollte die
Qualifikation der vorhandenen Berufsbilder wie Notfallsanitäter*in und
Notärztin und -arzt durch einheitliche und qualitätsorientierte Aus- und
Weiterbildungstandards gefördert werden“, so Ruchholtz. „Für
Notfallsituationen mit besonders schweren Erkrankungen und Verletzungen
wie etwa das Polytrauma sehen wir aber weiterhin die Notwendigkeit für den
Einsatz von Notärzten. Denn ein gut aus- und weitergebildeter Notarzt
bietet aufgrund seiner innerklinischer Erfahrung einen Mehrwert für den
(schwer)verletzten Patienten.“ Kriterium müsse die erlernte und
nachgewiesene Kompetenz bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
sein; Qualität statt Quantität müsse das Kriterium für den Einsatz im
Rettungsdienst sein.

„Ambulantisierung“ grundsätzlich sinnvoll, aber mit Augenmaß
Viele Eingriffe werden in Deutschland noch stationär durchgeführt, obwohl
sie ambulant möglich wären. Dies führt zu hohen Kosten, zu übermäßiger
Inanspruchnahme der Krankenhäuser und zu längeren Verweilzeiten der
Patienten. Zum 1. Januar 2024 soll daher eine Rechtsverordnung des BMG in
Kraft treten, die eine einheitliche Vergütung regelt, egal ob eine
Leistung ambulant oder stationär erbracht wurde.

„Grundsätzlich ist es sinnvoll, stationär erbrachte Leistungen aus
Effizienzgründen verstärkt ambulant zu erbringen“, sagt Prof. Dr.
Christoph-Eckhard Heyde, Kongresspräsident für den BVOU. Dies im Sinne der
Patienten umzusetzen, erfordere aber eine Anpassung von Strukturen und
eine fair abgestimmte Finanzierung. „Was wir brauchen, ist ein System, das
auf unterschiedliche Anforderungen flexibel reagieren kann“, so Heyde.
Damit Eingriffe erfolgreich ambulant durchgeführt werden können, müssten
zunächst die lokalen Versorgungsstrukturen angepasst werden. Auch müsse es
möglich sein, weiterhin flexibel zu entscheiden, was für den individuellen
Patienten zumutbar ist, denn nicht jeder sei für eine ambulante Behandlung
geeignet. „Die guten existierenden Strukturen der niedergelassenen
Kollegen wären bei einer schnellen Umsetzung alleine überfordert“, ist
Heyde überzeugt. „Viele Krankenhäuser wiederum werden ohne strukturelle
Anpassungen nicht in der Lage sein, eine ambulante Versorgung in solchem
Ausmaß ad hoc umzusetzen. All das wird eine sinnvolle medizinische
Versorgung unnötig erschweren.“

Fachgesellschaften und Berufsverband fordern, dass klare ökonomische
Voraussetzungen geschaffen werden, um die Versorgung der Patienten über
die Sektoren hinweg sicherzustellen. Dafür sehen sie ein Mitspracherecht
der Fachgesellschaften und Berufsverbände als Voraussetzung. Ziel dürfe
nicht das mögliche finanzielle Einsparpotential sein, sondern die
qualitativ hochwertige Patientenversorgung.