53 Prozent aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld, deutlich mehr mit Tarifvertrag
Aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs
53 Prozent aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld, deutlich mehr mit
Tarifvertrag – Tarifliche Weihnachtsgeldzahlungen zwischen 250 und 3.836
Euro
Weihnachtsgeld ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein
wichtiger Beitrag zur Haushaltskasse vor den Festtagen – erst recht in
Zeiten nach wie vor hoher Inflation. Doch lediglich gut die Hälfte der
Beschäftigten in Deutschland kann sich darauf freuen, in diesen Tagen die
Sonderzahlung zu bekommen. Den größten Unterschied macht, ob Beschäftigte
nach Tarifvertrag bezahlt werden oder nicht: Von den Beschäftigten mit
Tarif bekommen 77 Prozent Weihnachtsgeld – fast doppelt so viele wie in
Betrieben ohne Tarifvertrag, wo lediglich 42 Prozent der Beschäftigten
eine solche Zahlung erhalten. Das ist das Ergebnis einer neuen Auswertung
des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut
wird. Sie beruht auf einer Online-Befragung, an der sich zwischen Anfang
November 2022 und Ende Oktober 2023 mehr als 40.000 Beschäftigte beteiligt
haben (mehr Informationen zum Datensatz unten).
Die Zahlung von Weihnachtsgeld wird entweder durch Tarifverträge geregelt
oder beruht auf „freiwilligen“ Leistungen des Arbeitgebers, die bei
mehrjährigen Wiederholungen auch zum Gewohnheitsrecht werden können und
damit verpflichtend sind. In der Praxis wird jedoch in Unternehmen ohne
Tarifvertrag deutlich seltener Weihnachtsgeld ausgezahlt, denn den festen
tariflichen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben Gewerkschaften und ihre
Mitglieder schließlich über Jahrzehnte durchgesetzt. Gleichzeitig ist auch
die monatliche Grundvergütung in tariflosen Betrieben im Durchschnitt
niedriger, sodass die Beschäftigten hier doppelt im Nachteil sind. Wichtig
zu wissen: In der Online-Umfrage von Lohnspiegel.de werden die
Beschäftigten explizit danach gefragt, ob sie Weihnachtsgeld erhalten. Das
Statistische Bundesamt berücksichtigt hingegen in einer eigenen Auswertung
alle Jahressonderzahlungen mit Auszahlung im November beziehungsweise
Dezember und kommt regelmäßig zu dem Ergebnis, dass ein noch höherer
Anteil der Tarifbeschäftigten hiervon profitiert.
„Auch wenn die Preisschübe in den letzten Monaten nachgelassen haben, ist
das Weihnachtsgeld für viele Beschäftigte nach wie vor sehr wichtig“, sagt
der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Die
dauerhaft gestiegenen Lebenshaltungskosten bleiben insbesondere im
Niedriglohnsektor eine finanzielle Herausforderung. Mit Tarifvertrag
bestehen in der Regel deutlich bessere Voraussetzungen, damit
zurechtzukommen.“
Weihnachtsgeld für verschiedene Beschäftigtengruppen
Neben der Tarifbindung lassen sich eine Reihe weiterer Merkmale
identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld beeinflussen (siehe
auch die Abbildung 1 in der PDF-Version dieser Pressemitteilung; Link
unten):
- West/Ost: Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und
Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 55 Prozent, in Ostdeutschland
nur 43 Prozent der Befragten Weihnachtsgeld. Dies hängt auch damit
zusammen, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist
als im Westen.
- Vollzeit/Teilzeit: Unterschiede existieren auch hinsichtlich des
Beschäftigtenstatus: Bei Vollzeitbeschäftigten ist der Erhalt von
Weihnachtsgeld mit 54 Prozent etwas verbreiteter als bei
Teilzeitbeschäftigten, von denen 49 Prozent eine entsprechende
Sonderzahlung bekommen.
- Befristet/unbefristet: Ähnlich ausgeprägt sind die Unterschiede zwischen
Beschäftigten mit einem befristeten oder einem unbefristeten
Arbeitsvertrag. Während lediglich 48 Prozent der Befragten mit Befristung
Weihnachtsgeld erhalten, sind es bei den Unbefristeten 54 Prozent.
- Männer/Frauen: Männer erhalten mit 55 Prozent immer noch etwas häufiger
Weihnachtsgeld als Frauen, von denen 51 Prozent diese Sonderzahlung
bekommen.
Große Unterschiede bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes
In den meisten großen Tarifbranchen existieren gültige tarifvertragliche
Bestimmungen zum Weihnachtsgeld oder einer ähnlichen Sonderzahlung, die
zum Jahresende fällig wird. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-
Tarifarchivs von 24 großen Branchen (siehe die ausführliche Tabelle in der
PDF-Version). Die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung
unterscheidet sich dabei erheblich: Bei den mittleren Entgeltgruppen
reicht sie von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 3.836 Euro in der
Chemischen Industrie. Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen
Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld
als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen
für 2023 höhere Tarifentgelte vereinbart wurden, hat sich auch das
Weihnachtsgeld entsprechend erhöht.
Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100
Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemischen
Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der
Deutschen Bahn AG, im Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen
Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und
Verkehrsgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent
eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu
einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden.
Mit 95 Prozent eines Monatsentgeltes liegt das Weihnachtsgeld in der
Druckindustrie und in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie leicht
unterhalb eines vollen 13. Monatsentgeltes. Im Versicherungsgewerbe werden
80 Prozent eines Monatsgehalts gezahlt, im Einzelhandel in den
westdeutschen Tarifbereichen vorwiegend 62,5 Prozent, in den Tarifgebieten
der westdeutschen Metallindustrie überwiegend zwischen 25 und 55 Prozent
und im Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern 50 Prozent. Im öffentlichen
Dienst (Gemeinden) beträgt die Jahressonderzahlung, die an die Stelle des
früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten ist, je nach
Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent des Monatsentgeltes.
Zwischen den ost- und westdeutschen Tarifgebieten bestehen in einigen
Branchen nach wir vor erhebliche Unterschiede. Ein (annähernd) gleich
hohes Weihnachtsgeld wird im Bank- und Versicherungsgewerbe, in der Eisen-
und Stahlindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, in der Papier und Pappe
verarbeitenden Industrie (Arbeiter), dem Kfz-Gewerbe, im öffentlichen
Dienst (Gemeinden) und der Landwirtschaft gezahlt. In anderen Branchen
können die Unterschiede mehrere hundert Euro, in Einzelfällen wie im
Bauhauptgewerbe auch noch über tausend Euro ausmachen.
Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld
oder eine vergleichbare Sonderzahlung die Ausnahme. Nach wie vor kein
Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigungshandwerk. Das gleiche gilt für
das ostdeutsche Bewachungsgewerbe, während in einigen westdeutschen
Regionen das Weihnachtsgeld erst ab einer bestimmten Anzahl von
Berufsjahren gezahlt wird.
Als teilweiser Ausgleich für das fehlende Weihnachtsgeld wurde im
Gebäudereinigungshandwerk für die Jahre 2021 bis 2023 erstmals ein so
genannter „Weihnachtsbonus“ vereinbart. Hierbei können die Beschäftigten
zwischen einem Zuschlag von 150 Prozent auf den Stundenlohn für ihre am
24.12. oder am 31.12. geleistete Arbeit oder einer bezahlten Freistellung
am 24.12. oder am 31.12. wählen.
Informationen zur WSI-Lohnspiegel-Datenbank
Für die Auswertung zur Häufigkeit von Weihnachtsgeld wurden Angaben von
40.377 Beschäftigten mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung ausgewertet,
die zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Oktober 2023 an einer
kontinuierlichen Online-Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de
teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, erlaubt aber
aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt.
Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-
Stiftung.
