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Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung eine
Ergänzung seiner Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Systemische
Psychotherapie ist nun auch für Kinder und Jugendliche eine
Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen.

Systemische Therapie deckt dabei die Behandlung des gesamten Spektrums
psychischer Störungen ab und richtet den Blick auf vielfältige Ressourcen
der jungen Patientinnen und Patienten. Diese werden weniger als
individuell Erkrankte gesehen, sondern als Menschen, die vor psychischen
Entwicklungsaufgaben stehen. Ein weiterer Fokus Systemischer Therapie
liegt auf der sozialen Umgebung, in der die Kinder und Jugendlichen leben,
der Unterstützung der im System vorhandenen Lösungsimpulse sowie der
Würdigung bisheriger Lösungsversuche. Für einen möglichst unmittelbaren
und nachhaltigen Therapieerfolg können daher wichtige Bezugspersonen z.B.
ganze (Patchwork-)Familien sowie weitere wichtige Menschen aus dem
Netzwerk in die Behandlung mit einbezogen werden. Wie auch bei den
Erwachsenen können Therapiesitzungen im Mehrpersonensetting durchgeführt
werden.

Bereits 2019 hat der G-BA als oberstes Beschlussgremium im
Gesundheitswesen die Systemische Therapie für erwachsene Patientinnen und
Patienten als Kassenleistung anerkannt. Den gesetzlich Versicherten steht
somit eine weitere Behandlungsmöglichkeit neben den bisherigen Angeboten
der verhaltenstherapeutischen und psychoanalytisch begründeten Verfahren
zur Verfügung.

Prof. Dr. Matthias Ochs, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für
Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) betont: „Die
Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie erfolgte
bereits 2008 gemeinsam mit der Systemischen Therapie für Erwachsene. Der
G-BA bestätigt diese Ergebnisse nun und die Versorgungslandschaft erhält
ein breit aufgestelltes, evidenzbasiert gut wirksames neues Verfahren.“
Auch Diplom-Psychologin ilke Crone, Vorstand der Systemischen Gesellschaft
(SG), äußert sich anerkennend: „Wir freuen uns, dass nun endlich dieser
letzte Schritt im Anerkennungsprozess gemacht wurde. Damit wird die
Landschaft der kassenfinanzierten Psychotherapien reicher und diverser in
Zeiten, in denen wir Diversität in der Versorgung dringend benötigen“.

Die beiden systemischen Fachverbände DGSF und SG sowie der Verbund für
systemische Psychotherapie (VfSP) als berufspolitische Vertretung, haben
sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass gesetzlich Versicherte die
Möglichkeit einer solidarfinanzierten Systemischen Therapie erhalten. Ein
besonderes Anliegen sind ihnen dabei die Kinder und Jugendlichen. Prof.
Dr. Enno Hermans, Vorsitzender des VfSP zeigt sich hoch zufrieden: „Die
psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wurde in den letzten
Jahren, unter anderem durch die Pandemie, auf eine harte Probe gestellt.
Dass sich das Versorgungsangebot nun um den systemischen Ansatz erweitert,
ist eine sehr gute Nachricht für Kinder, Jugendliche und deren Familien.“