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Wichtige Ansätze und offene Fragen: SVR zu Staatsangehörigkeitsreform

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Am heutigen Freitag berät der Bundestag abschließend über den Entwurf
eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Prof.
Dr. Hans Vorländer, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration
und Migration (SVR), erklärt dazu:

„Die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat großes Potenzial.
Zentrale Einbürgerungshürden werden dadurch beseitigt. Das ist ein
wichtiges Signal für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die
ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Deutschland gefunden haben. Dass
Mehrstaatigkeit nun auch bei Einbürgerung grundsätzlich akzeptiert werden
soll, stellt einen Paradigmenwechsel dar, den wir begrüßen. Die
unlimitierte Weitergabe der doppelten Staatsangehörigkeit an nachfolgende
Generationen wirft dagegen demokratiepolitische Fragen auf: Dass sich
Nachkommen von Eingebürgerten vermehrt an politischen
Entscheidungsprozessen in anderen Ländern beteiligen können, kann
problematisch werden – sowohl für das Land der Einbürgerung wie das Land
der weiteren Staatsangehörigkeit.

Die geplante Verschärfung zur Lebensunterhaltssicherung als
Einbürgerungsvoraussetzung sieht der SVR ebenfalls kritisch. Bestimmte
Gruppen hätten demnach keinen Anspruch mehr auf Einbürgerung – darunter
Menschen mit Behinderung, Studierende und Alleinerziehende, die
Sozialleistungen beziehen, weil sie nicht oder nur in Teilzeit
erwerbstätig sein können. Deren Berücksichtigung als Härtefälle im Rahmen
der Ermessenseinbürgerung stellt keinen ausreichenden Ersatz dar. Auch
Neuregelungen zur Verringerung von Staatenlosigkeit fehlen. Der SVR
empfiehlt einen automatischen ius soli-Erwerb der Kinder von Staatenlosen,
wenn die Eltern mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben.

Zudem sieht der SVR große Herausforderungen in der Rechtsumsetzung: Zum
Beispiel ist unklar, wie die zuständigen Behörden antisemitisch oder
rassistisch motivierte Handlungen als Ausschlussgrund für eine
Einbürgerung feststellen sollen. Auch ist die vorgesehene Dauer von drei
Monaten bis zum Inkrafttreten des Gesetzes für die Anpassung von
Verwaltungsabläufen knapp bemessen. Bereits jetzt sind
Einbürgerungsbehörden stark belastet. Damit Prozesse beschleunigt werden
können, braucht es mehr Ressourcen sowie weitere Digitalisierung – sonst
besteht die Gefahr, dass die mit der Reform auf dem Papier abgebauten
Einbürgerungshürden in der Realität von einem größer werdenden Antragsstau
in den Ämtern wieder aufgefressen werden.“

Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Hans Vorländer (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Leyendecker (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva
Engin, Prof. Dr. Birgit Glorius, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr.
Winfried Kluth, Prof. Dr. Matthias Koenig, Prof. Sandra Lavenex, Ph.D.,
Prof. Panu Poutvaara, Ph.D.

Weitere Informationen unter: https//:www.svr-migration.de

Originalpublikation:
https://www.svr-migration.de/publikation/positionspapier-
weiterentwicklung-staatsangehoerigkeitsrecht/